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mba

An die Anhänger-Spezialisten! Frage???

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Wer kann mir helfen?

 

Anhängelast der AHK: 300 kg

zzgl. Stützlast 30kg

 

ergibt: Anhänger mit max. 330kg Gesamtgewicht. (vorausgesetzt ich bekomme die 30kg entsprechend ausgependelt auch als Gewicht auf die AHK)

 

ABER: max. Zugewicht gemäß Eintrag in die Papiere ist 1240 kg

 

Das Leergewicht meines smart beträgt 806 kg. Jetzt hänge ich einen Hänger mit den erlaubten 330kg hinten dran. Ergibt insgesamt 1136kg. Ich wiege ca. 84 kg, demnach sind wir jetzt bei 1220kg.

 

Bedeutet daß, das ich nur noch 20 kg Gepäck mitführen darf, ganz abgesehen von meiner Beifahrerin!! Wie soll denn das gehen?

Ursprünglich war ich der Meinung, ich könne die Anhängelast von 300kg. zu meinem zul. Gesamtgewicht von 990kg dazu adieren. Dann käme ich nämlich wenigstens auf insgesamt 1290 kg anstatt der besagten 1240 kg die z.B. bei mdc in den Papieren der AHK stehen (dann im Schein eingetragen werden).

 

Selbst wenn ich Dieters schlafi mit 270kg Leergewicht nehme hätte ich gerade mal 60 kg mehr Spielraum, als mit einem 330kg Hänger (also gerade mal eine Beifahrerin, Gepäck wäre immer noch sehr dürftig).

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Dirk

 

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Ich will doch nur Euer Bestes......

 

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Ok das mit den 30 Kg Aufliegelast kanns du schon mal Vergessen da die Jungs von der Rennleitung sagen selbst wenn du das so Ausgependelt hast das 30 kg auf der Kugel liegen du immer noch 330 Kg ziehen tust also 30 zu viel ergo 10 % Überladen.

weiterhin das mit der Zuladung stimmt schon aber da der ganze Zug 1240 Kg wiegen darf sind davon 10 % 124 Kg die dich wenn du sie zu viel hast nicht die Welt kosten anders als wenn du das Gewicht auf dem Hänger zu viel hättest da es dort sicher in die Punkte gehn würde.

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Utzle am 31.01.2006 um 14:57 Uhr ]


gruß Utzle :-D:-D

 

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@ utzle / all

 

10% Überladung bei 330kg: Habe gestern mit TÜV-Hotline telefoniert. Eindeutige Aussage ist, ich kann die 30kg Aufliegelast definitiv zum zulässigen Zuggewicht dazuaddieren, wenn ich es halbwegs schaffe, tatsächlich 30kg auf die AHK zu legen (mit Haushaltswage testen), denn die 30kg sind somit Gewicht auf dem Zugfahrzeug und nicht als Anhängelast zu bewerten. Allerdings sagte auch er, daß die "Rennleitung" dieses manchmal leider nicht weiß und erst nach ein paar Telefonaten zu klären vermag. Wahrscheinlich ist es besser, ich sollte mir das Ganze vorher vom TÜV schriftlich geben lassen und einfach mitführen. Ist aber lt. Aussage der TÜV-Hotline kein Problem (kostet wahrscheinlich nur wieder extra).

 

Trotzdem hätte ich gerne zu meiner hauptsächlichen Frage gerne etwas mehr gewusst, bzw. Erfahrungswerte der Experten gehört.

 

Gruß

Dirk

 

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Die Stützlast ist quasi als "Ladung" vom Auto zu sehen.

 

Egal, was zu dir hier zusammenrechnest, du hast zGG und die Achslasten von allem im Brief stehen, wiege zuhause die Stützlast fahr dann auf ne Waage (Steinbruch, Genossenschaft, Metallwerk,...) und schau, dass nichts (>5%) überschritten ist, zuerst mit VA, dann VA+HA und zum Schluss mit allen 3 Achsen auf und errechne alles.

 

Das Gewicht vom Fahrer und nen halbvoller Tank sind im Leergewicht vom Auto drin.

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

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Das ist ja der ganze Jammer - Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

(Helmut Schmidt)

 

 

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Wenn mich nicht alles täuscht, wird das Leergewicht eines Pkw inklusive 75 kg Fahrer und 90% gefülltem Tank gemessen. Das würde heissen, Du müsstest zu den angegebenen 806 kg für Dich nur noch 9 kg dazurechnen!

 

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Bis dann, Steiff

 

spritmonitor.de

 


Bis dann, Stefan

 

spritmonitor.de

Leider aktuell kein smart vorhanden (smart&pure, Bj. 11/99, 33 kW/45 PS, jackblack)

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O.K.

 

komme meinem Vorhaben langsam näher.

 

Wie Udo_B vorgeschlagen hat, komme ich um das Wiegen sämtlicher Komponenten nicht drumherum. Der TÜV hat im übrigen eben nochmal bestätigt, daß bei eingetragenen 300kg Anhängelast und 30kg Stützlast ein Anhänger bis 330kg Gesamtgewicht gezogen werden darf (ist im übrigen sogar bei misterdotcom so beschrieben - link

).

Allerdings war die Anmerkung des TÜV-Stellenleiters hier vor Ort, man solle auf jeden Fall ALLE Komponenten vorher wiegen, da beim Leergewicht sowohl beim Anhänger, als auch beim PKW die Angaben eher zu niedrig sind (aufgrund Ausstattungsunterschieden).

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