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SashMo

Steuergerätkriese 004er

Empfohlene Beiträge

Servuz...

 

jap ich habe nun die suche benutzt udn ncihts gefunden. Ich habe mal wieder eine frage... Mein Steuergerät ist kaputt. Nun habe ich ein gebrauchtes Steuergerät angeboten bekommen. Mir wurde gesagt, das dabei noch ein weiteres Steuergerät ist, welches vorne links im sicherungskasten sitzen würde. Dies würde dann funktionieren, und müsste nicht angelernt werden. Wie schaut es dann aber aus mit dem Schlüssel? Ist an der Aussage was dran oder kann mir einer dazu Infos geben? Danke...

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Bei soetwas Speziellem würde ich lieber im Smart-Center nachfragen. Dort kann an Hand Deiner Fahrgestellnummer sowie der Information, aus welchem Baujahr (oder besser aus welchem Smart) Dir mitgeteilt werden, ob dies geht und was alles an Geräten neu angelernt werden muss.

 

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

ICQ: 236618632 online?icq=236618632&img=9

aktueller Verbrauch:spritmonitor.de

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Das Steuergerät muß aufs Fahrzeug codiert werden, Fahrgestellnummer, Wegfahrsperre, mit/ohne Automatik usw.

Ansonsten tut sich da gar nichts

 

 


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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cbffm, beide steuergeräte? Es sind zwei dabei... bei einem ist e smir klar aber bei dem anderen

 

 

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wenn beide kaputt sind, natürlich beide sonst nur das getauschte.

Das kleine brauchste nicht. Ist das auch eine V004? Dann hätt ich da Interesse dran.

Könnte dann auch im Gegenzug das andere umcodieren.

Was ist denn überhaupt kaputt?

Im Smart Center wird ja so manches intakte Teil für defekt deklariert.

 


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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