Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
nik222

Angemessener Verkaufspreis?

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich bin begeisterter Smart-Cabrio-Fahrer und würde mir gern ein neueres Modell zulegen.

 

Was könnte ich für meinen noch verlangen?

Es ist ein Pulse Benziner, EZ 08/00, knapp 67000km auf der Uhr und schön schwarz mit silbernem Tridion, innen blau. An Extras gibt es ein CD-Radio von Sony, Alufelgen vom Passion mit sehr guter Bereifung (unter 10000km), DZM und Uhr sowie eine Kofferraumabdeckung. Der Händlereinkaufswert liegt laut DAT bei etwa € 5.000 (ohne Extras), wobei ein Pure seltsamerweise höher bewertet wird :o

Die Preise bei mobile.de und autoscout24 liegen ein ganzes Stück höher, selbst bei weit weniger attraktiven Farbkombinationen (z.B. weiß-schwarz).

Was wäre Eurer Ansicht nach ein vernünftiger Preis? Ich möchte ihn gern in der Zeitung inserieren und realistische Verkaufschancen haben.

 

Grüße,

Niklas

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von nik222 am 08.08.2005 um 14:38 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von nik222 am 08.08.2005 um 14:39 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin,     Dazu gilt Folgendes zu beachten ☝️😁     Wo bitte siehst du die Schuld der Smartfahrerin, laut Beschreibung stand der Smart schon und der Roller ist in den stehenden Smart eingeschlagen. Zudem fuhr der Roller  unbeleuchtet und konnte eben nicht rechtzeitig stehenbleiben oder ausweichen - beides auch eine Folge des unbeleuchteten Fahrens - so dass obige Aussage,  bzgl. reagieren, auf den Roller und nicht auf den Smart zutrifft.   Ich würde das über einen Rechtsanwalt klären lassen - für eine Teilschuld sehe ich bei diesem Erkenntnisstand (Unfallhergang, Beweisbarkeit ?) erst einmal keinen Grund. Wenn sie z.B. abgebogen ist und ihm die Vorfahrt genommen hat sieht es schon anders aus.   Gruß Marc
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.666
    • Beiträge insgesamt
      1.605.969
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.