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sdait

Leerlauf und Abschleppen

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Hailo :)

Mich beschäftigt seit ein paar Tagen eine Frage, z der ich hier keine Antwort finde.

Mein CDI hat ja nun eine Autom. Kann ich da eigentlich wärend der Fahr in den Leerlauf schalten um den kleinen einfach rollen zu lassen und dann später (während der fahrt) wieder ein zu kuppeln ?

 

Und wenn ich gerade dabei bin. Wie stehts mit Abschleppen. Einfach auf neutral stellen und ziehen lassen ? (Ich hoffe es wird nie nötig :))

 

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Hi,

 

das geht beides, ohne Probleme.

 

Und wie du sagtest beim Abschleppen auf neutral stellen.

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ABER:

 

NIEMALS über 50km/h schleppen! Sonst geht das Getriebe kaputt.

 

Quelle: Fa. Smart in Canada

 

Am besten nochmal beim SC nachfragen!

 

LG Jörg


smart cdi cabrio, BJ 2001 225.000km

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hallo,

 

der smart hat ein manuelles getriebe welches durch eine automatische kupplung und ein schaltprogramme im modus "A" quasi automatisiert wurde, es ist keine klassische automatik!

 

das getriebe ist im modus "N" vom motor getrennt, mann könnte also mit mehr als 50 kmh abschleppen. mehr als 50 kmh sind, so viel ich weiss, nach stvo nicht erlaubt!

 

mfg

 

che

 

-----------------

"Wenn einer mit Vergnügen in Reih und Glied zu einer Musik marschieren kann, dann verachte ich ihn schon; er hat sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn das Rückenmark völlig genügen würde. Diesen Schandfleck der Zivilisation sollte man so schnell wie möglich zum verschwinden bringen. Heldentum auf Kommando, sinnlose Gewaltat und leidige Vaterländerei, wie glühend hasse ich sie, wie gemein und verächtlich erscheint mir der Krieg; ich möchte mich lieber in Stücke schlagen lassen, als mich an einem so elenden tun zu beteiligen! Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord"

 

Albert Einstein

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von che am 16.07.2005 um 21:07 Uhr ]


"Wenn einer mit Vergnügen in Reih und Glied zu einer Musik marschieren kann, dann verachte ich ihn schon; er hat sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn das Rückenmark völlig genügen würde. Diesen Schandfleck der Zivilisation sollte man so schnell wie möglich zum verschwinden bringen. Heldentum auf Kommando, sinnlose Gewaltat und leidige Vaterländerei, wie glühend hasse ich sie, wie gemein und verächtlich erscheint mir der Krieg; ich möchte mich lieber in Stücke schlagen lassen, als mich an einem so elenden tun zu beteiligen! Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord"

 

Albert Einstein

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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