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Do-yx580

Wörterkette für Fortgeschrittene

Empfohlene Beiträge

Bumsstab

 

 

 

wobei wir jetzt jemanden übergangen haben bzw. die Person über mir nicht auf die über Ihr eingegangen ist.

Aber ich mach jetzt ma einen auf Spielleiter und lass das trotzdem gelten und mach weiter was auch sonst?


Wer später bremst fährt länger schnell!

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SteinmauS

 

 


LG Tein Tippel smilie.php?smile_ID=484

rms.gif

dscf0119ze7.jpg

Denn das Leben ist stärker als der Tod, und der Glaube ist mächtiger als der Zweifel.

Hermann Hesse

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Mauskäfiggitterschweißerinnenbadenaturschwamm :lol:

 

 


Wer später bremst fährt länger schnell!

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Is ja drollig, ich hab auch zuerst an Aschenbecha gedacht, aber weil da die Syntax falsch war hab ichs gelassen und noch ein paar Minuten rumgehirnt...

 

Und jetzt?

 

Davon mal abgesehen geht die Forum-Uhr ca. 6 Minuten vor!!

[ Diese Nachricht wurde editiert von mathe am 08.07.2005 um 01:04 Uhr ]


smampf.jpg
"Lecker... Gemüse zum futtern!"
Diesel spritmonitor.de
-- == Gute Links == --
www.marderabwehr.com
www.mathesoft.de
Aktuelle Erdbeben
Coole Musix
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genagelthatSDERDACHDECKERLEHRLING

 

 


Grüße aus RS icon_wink.gifDer Joerch...

1600_3331663663303864.jpg

SCHAF IM WOLFSPELZ

 

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Schachtarsch

 

 


Wer später bremst fährt länger schnell!

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Quote:

Am 08.07.2005 um 17:50 Uhr hat MurmelXL geschrieben:
tanteGENAGELTHAT :o



 

wer??? hat wen???

 

ArschlöchA

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 10.07.2005 um 03:47 Uhr ]


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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