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2Frankfurter

Farbnummern ?!?

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Hallo,

 

ich suche die farbnummern für Trueblue met. und Tridion Silber. Habe schon im Forum gesucht und folgende Nummern gefunden:

 

C49L TRIDION SILBER-MET 2000 2001 84926

C21L TRUEBLUE-MET 1999 2001 71559

TRUEBLUE-MET 1999 2001 71559 7

 

Allerdings sind das 2 Blaue Nummern. und alle Nummern für die Baujahre 1999 - 2001 ich habe aber einen 2003er sind die Farbnummern trotzdem richtig und welche Nummer für Blau ist nun richtig!?! :-?

 

Danke für eure hilfe

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Hallo!!!

 

Hat jemand eine gute Internetseite wo man den Lack bestellen kann als Dosenware nicht als Spray!!

 

danke

 

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Ähh, da passt jetzt aber was net zusammen. TrueBlue gab es nur bis Baujahr 02/2002, seit 03/2002 gibts nur noch star blue metallic.

 

 

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hey,

 

also in meinem Kaufvertrag steht bei farbe TrueBlue met. und im KFZschein steht die Farbkennzahl 75

 

ist ein cabrio EZ: 09.11.2002

 

Und wenn ich mir die beiden farben so anschaue dann ist das Trueblue heller als das Star-Blau oder! und ich hab das hellere Blau.

 

Wie kann ich den nun genau rausfinden was ich für eine farbe habe???

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 2Frankfurter am 26.05.2005 um 20:40 Uhr ]

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Wenn der nicht grade nen halbes Jahr auf die Erstzulassung gewartet habe ist das StarBlue und nicht TrueBlue.

 

TrueBlue:

smartTrueBlue.jpg

 

StarBlue:

smart_mit_anhaenger.jpg

 

 

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Also nach den Bildern zu Folge auf jeden fall ein TrueBlue!!!

Habe beim Kauf von meiner Kugel auch welche in diesem dunkleren Blau gesehen und das hat mir nämlich nicht so gefallen!

 

Warscheinlich stand der wagen ewig beim Händler bis zur EZ!

 

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wo steht denn der farbcode?

 

 

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Greetz Tim 28.gif

 

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Greetz Tim

ICQ: 405146114 online.gif?icq=405146114&img=21

 

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    • Hallo,   für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden. Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...   Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache. Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination. Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.   Grüße Marcus
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