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TomMcSmart

Nach Software-Update keine Restliteranzeige...

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Hallo Smartgemeinde,

 

ich hatte meinen Smart CDI (BJ 05/2003) neulich im SC weil die Klimaanlage ihren Dienst quittierte. Dabei haben sie u.a. ein Software-Update auf das EDG aufgespielt. Seitdem habe ich keine Restliteranzeige mehr. Die Tankeier verschwinden und beim letzten Ei fängt irgendwann das Tanksäulensymbol zu blinken an, das wars.

Ich hab die Sache dann im SC reklamiert. Erst haben sie gesagt, das Fehlen der Restliteranzeige können nicht mit dem Update in Verbindung stehen weil es nur ein Update der Getriebesteuereinheit war und das für das Fehlen der Restliteranzeige wahrscheinlich ein Defekt verantwortlich ist. Beim letzten Kundendienst hab ich das SC beauftragt den Defekt zu beheben, was Ihnen aber nicht gelang. Nach Rückfrage im Werk wurde die Restliteranzeige mit dem Software-Update ins Datennirvana verbannt und lässt sich auch nicht reaktivieren.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn es an einem Softwareupdate liegt müsste die RLA ja bei jedem der kürzlich in einem SC war und mit dem neuen Update (das angeblich die Schaltzeiten noch mal optimiert) gekillt worden sein.

Wie schauts aus mit den aktzuellen Smarts, haben die von Haus aus keine RLA mehr?

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Dann müssen sie halt die EDG austauschen, damit das wieder geht, wenn sie sie Dir zerschossen haben.

 

 


smarte diem et noctem...

 

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Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Das EDG ist ok. Die neue Software zeigt die Restliter einfach nicht mehr an. (lt. Smart)

 

 

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Dann sollense das bei mir lieber nicht aufspielen, sonst hörense vom Anwalt...

Mir ist die Restanzeige wichtiger als die Schaltpausen...


smarte diem et noctem...

 

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Ein fehlen der Restliteranzeige ist mir auch mal passiert. (im Betriebe, ohne Update).

 

Ich habe dann ein neues Kombiinsturment bekommen (Garantie). Mit neuer Saftware war laut SC dem Fehler nicht beizukommen. (hääte mich auch gewundert)

 

Na ja Smart ist einfach anders

 

Grüsse

 

 

Dirty Harry

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Ich bin auch ein Jahr lang ohne die Restliteranzeige rumgefahren nachdem ich ein Update der Tankanzeige bekommen habe. Laut meinen SC kann die neue Software nur noch eins Anzeigen Restliter oder Außentemperatur, da hab ich mich für die Temperaturanzeige entschieden.

Nach diesem knappen Jahr war mein Tankgeber wieder kaputt und ich bekam wieder ein Update und siehe da beides geht wieder.

Das Problem liegt daran womit die Software eingespielt wurde. In meinem alten SC wurde dies mittels Laptop eingespielt während das jetzige SC diesen großen stationären Computer hat und mit diesem kann man beide Sachen programmieren.

-----------------

spritmonitor.de 369ba337dd.jpg

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Computer ist Computer. Sollte scheiß egal sein ob Laptop oder stationärer Rechner.

 

Einzig die Software ist entscheidend!


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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