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Ray1978

Mecker Ecke

Empfohlene Beiträge

Ich habe gerade mal wieder Ärger mit meinem Kleinen und möchte euch daran Teilhaben lassen. Diese Mail ging an Mercedes, Smart und mein Smart Center.

Viel Spaß beim lesen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Jahr 2003 habe ich einen Jahreswagen, Smart Cabrio cdi in der Passion Ausstattung, gekauft. Seinerzeit war ich sowohl von dem Produkt Smart als auch vom gesamten Technologiewerk der Marke Mercedes überzeugt. Für einen Jahreswagen hatte ich mich vor allem deshalb entschieden, um den Nachteilen eines Gebrauchtwagenkaufes zu entgehen. Um die Garantieleistung zu erhöhen, habe ich schließlich mit Datum des 05.07.04 die verlängerte Garantie (Europagarantie) käuflich erworben.

 

Vor diesem Hintergrund komme ich nun auf Sie zu und möchte meinen Unmut darüber äußern, dass mir im Zuge der letzten Inspektion dargelegt wurde, dass beide Abdichtringe am Antriebsflansch, der Ladeluftkühler sowie der linke Scheinwerfermotor erneuert werden müssen. Der Kostenvoranschlag für die genannten Maßnahmen beläuft sich auf 666,65 Euro. Selbstverständlich ist mir klar, dass die abgeschlossene Garantie Ausschlüsse beinhaltet. Allerdings kann ich keinen Ausschluss für die aufgeführten Teile erkennen. Bei dem Scheinwerfer handelt es sich doch wohl um ein elektrisches Teil. Verschleiß dürfte doch wohl in Anbetracht des Alters des Fahrzeug doch nicht in Frage kommen. Anderen Ausschlüssen ist dieser Mangel meiner Ansicht nach ebenfalls nicht zuzuordnen. Gleiches gilt m.E. für den gerissenen Ladeluftkühler. Selbst wenn eine Zuordnung zu den einzelnen Gruppen der Ausschlüsse erfolgen kann, was dem Laien wohl kaum möglich ist, so stimmt es mich fragwürdig, ob solche Mängel in Anbetracht der kurzen Laufzeit für eine gute Qualität des Produktes zeugen, zumal ich von Beginn an mehr oder weniger große Ärgernisse mit dem Fahrzeug hatte.

 

Insgesamt muss ich feststellen, dass das Produkt Smart meine Erwartungen nicht erfüllt. Einige Leute aus meinem näheren Bekanntenkreis, die auch einen Smart besitzen, teilen diese Ansicht leider. In der oben genannten Angelegenheit möchte ich sie um eine kurze schriftliche Stellungnahme bitten. Weiterhin bitte ich sie zu überdenken, ob diese Teile nicht doch in die Garantieleistung von Smart fallen. Ich als Kunde fühle mich im Hinblick auf die Garantieversprechen schlichtweg unzureichend informiert und in gewisser Weise der Vortäuschung falscher Tatsachen unterlegen.

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...und, sagst du bescheid, wenn du antwort bekommst? ich sag mal so: ich liebe meinen smartie, aber ehrlicherweise muss ich auch zugeben, dass ich langsam ungeduldig werde, weil eben alle momente wieder was anderes los ist. wenn ich das alles hier so mitverfolge, dann befürchte ich fast, dass die nächste rechnung auch etwas höher ausfallen könnte.... ich hatte mir übrigens einen gebrauchten JaWa geholt, als firmenangehöriger rechnet sich das dann richtig, und das auto war bis zur letzten inspektion am 18.2. tadellos... vielleicht liegt es doch am sc? :-? :(

 

 

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Der Scheinwerfer ist jetzt übernommen worden, aber wie ich jetzt in einem Brief von Smart direkt erfahren habe, vom SC in Garbsen! Und nicht von der Garantie verlängerung! Ich frage mich warum ich die abgeschlossen habe! Ich werde in dem Brief dargestellt als würde ich alles auf Kulanz haben wollen! Will ich gar nicht. Ich will meine Garantie verlängerung dafür nutzen! Komischer weise steht kein direkter Ansprechpartner drin. Und Smart direkt verweist mich wegen der Garantie verlängerung an das SC wo ich diese abgeschlossen habe! Ich lass mir das so nicht gefallen. Ich schreib an Autobild. Jetzt ist gestern am Cabrio noch das Dach defekt gewesen. Es ging nicht mehr zu. Kulanz Antrag ist gestellt, aber ich glaube nicht mehr dran. Ich bin enttäuscht von der Qualität eines Smart, und weiß jetzt warum der Stern nicht vorne drauf ist.

 

 

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    • Hallo,   für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden. Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...   Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache. Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination. Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.   Grüße Marcus
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