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ozei

Die Dekra und meine Sportiva Felgen...

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Hi,

ich war heute bei der Dekra um meine Chrom-Sportivas (BlingBling ;-) ) eintragen zu lassen. Ging alles soweit gut, bis der Prüfer gucken wollte was auf den Rädern drauf steht (ob ET etc. mit dem Gutachten übereinstimmt). Naja, er such und findet nix. Dann meint er, es müsste wohl dort stehen, wo die Radnaben aufliegen, also müsste man das Rad abbauen. Das könne er aber nicht machen, weil sie das Werkzeug dazu nicht hätten.

 

Er verwies mich dann auf eine Werkstatt, in der TÜV-Abnahmen gemacht würden, da man dort auch die Räder abmontieren könnte.

 

Ich hab nur leider wenig Lust die Werkstatt auch noch zu bezahlen und außerdem hab ich hier schon von Leuten gelesen, die die Sportivas problemlos eingetragen bekommen haben.

 

Habt Ihr sowas schon mal erlebt? Hat jemand nen Tipp für mich.

 

Danke! Michael

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Was für ne Reifen-Kombi hast du auf den Felgen?

 

 

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175er Rundum wie es im Gutachten steht. Vorne auf 4,5 hinten auf 6er Felgen

 

 

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nimm werkzeug mit (gott sind diese prüfer oft dämlich, kopfschüttel)

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SMART Pure+, 01/2003, sw/sw, Klima, Navi (BP Travelpilot DX), NSW, zus. FH f. re, 195/50/15, Alarm Maxshield Invisible 400_3739323439326664.jpgspritmonitor.de

 


1280_3733343536316637.jpg

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Und guck dir Auflage MC01 für vorne an.... und hoff, dass der Schwachverständige das nicht genau nimmt.

 

 

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MCO1 sind doch alle Smarts. Was steht denn dort? Hab nix finden können...

 

 

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Nimm Werkzeug mit oder mach ein Photo vom inneren des Rades.

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gruß Utzle :D:D

 

Vie_Out_MCO_A00_EB1_EA4_IBB_Default.jpg

 


gruß Utzle :-D:-D

 

IMG_0005-2.JPG

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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