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stefan_ladwig

radträger

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moin

ich habe neulich nen smart mit radträger hinten drauf gesehen. hat jemand erfahrungen damit? wie ist die handhabung?

smart/cabrio und radträger?

rfc

stefan


 

 

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Der Radträger ist im Prinzip klasse, der einzige Nachteil ist, dass man den Kofferraum nicht mehr aufmachen kann wenn er montiert ist.

Er ist sowohl für das coupe als auch für das cabrio lieferbar

Marc


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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quote:

Original erstellt von Marc:

Der Radträger ist im Prinzip klasse, der einzige Nachteil ist, dass man den Kofferraum nicht mehr aufmachen kann wenn er montiert ist.

Marc

:-(, aber nicht zu ändern, das rad wird aber auch pfleglich gehandelt? nicht das schon am anfang abzusehen ist, wo demnächst die spuren vom radträger zu sehen sind?

dank und gruß

stefan

 


 

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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