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df6ar

Fremdradio und ACC-Stellung Zündschloß

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Hallo,

 

habe meinen 44 bekommen und bin begeistert. Als Fremdradio habe ich ein Sony CDX-9000 einbauen lassen welches auch prima funktioniert.

Leider läuft es nur wenn die Zündung eingeschaltet ist, nicht aber in der ACC-Stellung.

Laut Auskunft des SC ist dies nicht zu ändern weil bei den Originalradios die ACC-Funktion über den CAN-Bus läuft. Deshalb hat man nur die Wahl zwischen Dauerplus oder Zündstellung.

 

Frage: Ist das wirklich so? Kann man es trotzdem irgendwie machen, daß das Radio in der ACC-Stellung angeht???

 

Danke für die Antworten

 

Michael aus Bruchköbel

 

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Nachtrag zu meiner obigen Frage:

 

Es bringt NICHTS, wenn man die beiden Plusleitungen (wie in der Anleitung zum Radio beschrieben) vertauscht! Das habe ich selbst ausprobiert. In beiden Fällen kann man das Radio nur mit eingeschalteter Zündung betreiben.

 

Aber vielleicht weiß jemand das Richtige!

 

Gruß Michael

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Hallo,

 

ich habe ein VDO-Dayton eingebaut, (mit DIN Belegung). Wenn Du bei dem Kabelstrang, der für die Versorgung des Radios gedacht ist, den aufgeklebten Schaumgummi etwas abmachst, kommt eine Steckverbindung und ein nicht angeschlossener Stecker mit 2 Kontakten hervor. Vertausche die Verbindung und Du hast die passende DIN Belegung.

 

:)


spritmonitor.de

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...sorry Falsche Rubrik...

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Fonzarella am 03.07.2005 um 20:40 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Fonzarella am 03.07.2005 um 20:42 Uhr ]

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    • Das dies möglich ist, ist keine Frage allerdings wird dazu ein Gerät benötigt welches weder MB selbst in seinen Werkstätten hat noch irgendeine Hinterhofwerkstatt. Der offizielle Weg wäre Sam und Tacho zu erneuern denn dann (Km Stand unter 500) kann mit der Stardiagnose der Kilometerstand einmalig angepasst werden.  Das ist hier auch der entstandene Schaden.  Ich würde ihm auf in etwa 2-2500€ schätzen.  Neue Sam, neuer Tacho plus Montage und Codierung.  Allerdings müsste auch hier der korrekte Kilometerstand rechtssicher gegenüber der durchführenden Firma nachgewiesen werden. Ob da ein einfacher Werkstattauftrag reicht wage ich zu bezweifeln. Dieser Nachweis ist halt sehr schwierig da der Zähler ja nicht mehr original ist. Sonst würde sich die durchführende Firma ebenfalls juristisch angreifbar machen. Das ist das Problem in diesem Fall....  Es gibt natürlich eine viel günstigere Lösung aber diese ist eben nicht rechtssicher da es sich dabei um Tachomanipulation handelt.... Insbesondere ohne Nachweis über den genauen aktuellen Kilometerstand.... Ich denke die sinnvollste Lösung ist eine einvernehmliche Schadensersatzlösung und mit dem gesprungen Kilometerstand zu leben. Oder eben der zivilrechtliche Weg welcher aber teuer und mit Risiko für Werkstatt und Kläger verbunden ist.
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