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pitbull

MAXPower und Garantie

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Servus SMART Piloten!

:classic_smile: Kann mir bitte jemand sagen ob die beim Kundendienst merken wenn mein SMARTI CHIP TUNING bekommen hat. Wegen der Garantie muss es ja nicht gleich jeder wissen. Will mir nämlich bei der SMART PARADE endlich 80 PS gönnen. und meiner ist erst 1 Jahr alt. Schon mal danke für die Antworten.

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http://www.motoclan.de

[Diese Nachricht wurde von pitbull am 12. Juni 2001 editiert.]


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Wenn es die Freunde im SC interessiert, können sie es sicherlich leicht feststellen (z.B. Checksumme).

Wenn es sie nicht interessiert, kann es sein, daß sie Dir bei einem evtl. routinemäßigen Update des "Betriebssystems" Dein 2000 DM Tuning wieder überbügeln.

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Hi pitbull,

sofern Du vorhast, Dir das SW-Tuning aufspielen zu lassen, gibt`s wohl durch `nen Prüfsummenabgleich keine Probleme (Aussage von SW). Vorausgesetzt:

- man macht im SC mit Deinem Smart keine Probefahrt;

- Du hast Deinen Tacho nicht umgebaut (wäre sehr verdächtig!).

Mein Tip: Lass Dir vor einer Inspektion bzw. grösseren Reparatur wieder die Original-Software aufspielen und warte mit dem Tacho-Umbau bis die Garantie abgelaufen ist. SW chippt die Software auf Wunsch ohne zusätzliche Kosten hin und her (da über den Diagnose-Stecker gechippt wird ist dies `ne Sache von ein paar Minuten!).

Schöne Grüsse

Erik

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Hi!

Das ich die Originalsoftware wieder Kostenlos draufspielenlassen kann, finde ich gut, und ich täts wohl auch machen, wenn ich nicht bei Wien wohnen würd. Ich möcht ihn bei sw chippen lassen, weils halt viel billiger is als bei uns, aber das ich dann extra wieder hin fahren muss zum hin- und zurückspielen der software is halt ein bisserl mühsam (und Zeitaufwendig, wenn man Arbeiten muss fast unmöglich)

Ausserdem hab ich gehört, das man es (zumindest in Ö) nicht typisieren lassen kann, aber der Versicherung sollte man es schon sagen, weil wenn die nach einem Unfall irgendwie draufkommen, dasd mehr Leistung ghabt hast, bist sonst aufgschmissen...

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Austria is smarting!

grüsse,

sutch +

chucky, die Mörderkugel

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hallo sutch,

wenn dir das sc solche sachen erzählt dann lass dir das schriftlich geben. ein anruf bei der versicherung genügt (die geben dir gerne auskunnft darüber) und du weißt wie es richtig (legal) geht. die versicherung kann nur eine höhere leistung vesichern wenn diese im zulassungsschein (typenschein) vermerkt ist, und das ist nur dann der fall wenn du die leistungssteigerung typisieren lässt.

hoffe das hilf

axel

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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