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SmartBoyHH

"Schaltknaufkugel" und Kotflügel/Reifen

Empfohlene Beiträge

Hi ihr lieben Smartler und Smartlerinnen

 

Ich habe zwei Fragen:

 

1: Ich habe letzens eine Anleitung gefunden wie man die Kugel oben am Schaltknüppel abbekommt wollte da nämich eine selbst gebastelte drauf machen. Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte bitte ...

 

2: Wie weit dürfen die Reifen beim Kotflügel vorstehen? Eintragen, geht evt. mehr ? Legal / Illegal?

 

liebe grüße EuerSmartBoyHH

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hi SmartBoyHH,

 

zu 1:

wenn du eine anleitung hast, warum fragst du dann :-?

(der schaltknauf ist nur gesteckt, einfach

kräftig ziehen)

 

zu 2:

das wird vom tüv unterschiedlich gehandhabt

kommt auf den prüfer an.

es gibt aber eine fausformel:

von der radmitte 15 cm nach oben messen

jetzt eine waagrechte denken, und an dieser

stelle am reifen muss die äußerste profilrille

vom kotflügel abgedeckt sein.

und so lange diese punkte eingehalten werden

steht dem breitenwachstum nichts im wege.

 

vielleicht hast du schon mal einen golf etc.

gesehen wo die felge!! total krass raussteht

aber der reifen (eigentlich zu schmal für die

felge, aber gerade noch zulässig) noch

innerhalb des kotflügels steht, das tragen

manche tüv-ler trotzdem ein.

 

-----------------

Illegal?

-----------------

 

diesen gedanken würde ich schnellstens

wieder vergessen, sowas kann dir ganz

sauer aufstossen.

 

;-) ;-)

dieter

-----------------

rms.gif

64.gif

 

 


rms2.gif

 

 

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erstmal danke für die antwort,

zu1: ich hab sie gefunden aber natürlich nicht gespeichert oder zu den favoriten hinzu gefügt ich trottel :/

zu 2: mit illegal meine ich ab wann währe es den illegal?! ich werd mir nochmal deine faustformel durchlesen *g* habs beim ersten mal nicht ganz gecket

 

thx

 

ne paint zeichnung zum verständnis währe cool *g*

[ Diese Nachricht wurde editiert von SmartBoyHH am 25.05.2004 um 00:03 Uhr ]

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    • Moin,   Jetzt mal ernsthaft und ohne Ironie oder Sarkasmus, etc...   Ich persönlich halte es für äußerst unelegant, ein defektes und nicht fahrbereites Fahrzeug verkaufen zu wollen, noch dazu mit dem Hintergrund oder der Intention, "noch einen guten Preis" erzielen zu wollen.   Wenn es Smarterfahrene Schrauber gibt, die so etwas selber reparieren können und wollen, die möchten doch, nachdem sie die Arbeit hinein gesteckt haben, Geld für Ersatzteile und Zeit investiert haben, selber den Profit als Frucht ihres Könnens und ihrer Arbeit einstreichen. Sei es als Preis beim Wiederverkauf oder selber ein günstiges Fahrzeug zu fahren.   Du hast zwei Optionen. Den Wagen abgemeldet zu verticken an jemanden, der ihn auch noch transportieren kann. Das käme preislich fast ans Verschenken oder Verschrotten heran.   Oder Ihn selber, auf welchem Wege auch immer, in eine Fachwerkstatt zu verbringen. Da gibts ja auch einige Möglichkeiten, wie man dies bewerkstelligen könnte. Und dann dort Instandsetzen zu lassen um das Auto dann angemeldet und Fahrbereit zu einem deutlichen besseren Preis zu verkaufen, wenn man es nicht mehr will oder selber weiter zu nutzen.   Sich bequem zurückzulehnen und zu erwarten das jemand dein technisches Problem löst, ohne das du Arbeit und/oder Zeit investierst und noch dazu kein Geld verlierst, ist "nicht schlau".   - Wenn du es selber nicht reparieren kannst, kann eventuell die Werkstatt das Fahrzeug reinschleppen. - Du kannst ein Abschleppunternehmen beauftragen. Was das kostet, weißt du schon. - Du kannst dir selber ein Auto mit Anhängerkupplung besorgen (leihen) und einen Anhänger dazu mieten und die Kiste selber zur Werkstatt bringen. (die passende Fahrerlaubnis vorausgesetzt)   - oder das Teil in Kleinanzeigen setzen gegen Gebot - Selbstabholer... und hinterher winken...   ALLES kostet und ist mit einem gewissen Verlust behaftet. Sogar der Tod ist nicht umsonst, der kostet das Leben...   BG        
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