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Gommel

Hab Frage

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Hallo kenn mich mit Eintragunge TÜV und so nicht aus.

ICh will Rial LE Mans Felgen mit der Bereifung

195 hinten und 175 vorne montieren, will aber die Steuerbefreiung nicht verleieren krieg ich das beim TÜV eingetragen(im Fahrzeugschein steht ja das nur 135 vorne und 175 hinten erlaub sind, hab nen Smart bauj.99)

 

Danke im vorraus schon für die beantwortung

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Du bekommst die Eintragung, aber die Steuerbefreiung fällt weg. Entweder oder ;-)

 

Benutze doch bitte die Suchen-Funktion !

 

Gruß Daniel

 

 

-----------------

Sollte es jemals zu einer Kraftprobe zwischen Mensch und Mathematik kommen, so werden die Menschen gut daran tun, die Computer abzustellen.

 


Sollte es jemals zu einer Kraftprobe zwischen Mensch und Mathematik kommen, so werden die Menschen gut daran tun, die Computer abzustellen.

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...ähm... - ein 99er ?!

 

Da läuft doch die Steuerbefreiung eh dieses Jahr aus.

 

Aber die Suche wird dir gewiß genaueres sagen!! ;-)


mfG Ralph | 2001er cdi (Erstbesitzer)

Verbrauch (seit 11/2001) | ~148.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Hi

Also wenn Du nach dem Tüv nicht gleich zum Finanzamt rennst und was sagst merkt das doch keiner!!!

In meinem Gutachten steht nix drin das ich zum Finanzamt muß.

Erst bei einer neuanmeldung ändert sich was.

Aber bei 123.- Euro Steuer wären mir breite Reifen und die Sicherheit lieber. :lol: :lol:

 

Gruß Kapitano 8-) 8-) 8-)

 

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Mein Leitspruch:

 

Ich lebe ständig über meine Verhältnisse,

aber immer noch nicht standesgemäß!

 

imageS01.jpg

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kapitano am 28.03.2004 um 00:01 Uhr ]


Mein Leitspruch:

 

Ich lebe ständig über meine Verhältnisse,

aber immer noch nicht standesgemäß!

 

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Hi Gommel !!

 

Hast du einen Vorserien - Smart Cdi erwischt ????

 

Also den Cdi gab es erst ab 2000 !!

 

Könnte es sein, daß Du einen Benziner hast mit Steuerbefreiung ?? Denn die 99 ziger hatten noch eine diese noch, die allerdings eh dieses Jahr vorbei ist !! ........ und danach sind es dann ...... festhalten .......... 30 - 35 € im Jahr :o :o :lol: :lol:

 

Naja, auf jedenfall würdest Du in diesem Fall am falschen Ende sparen !! ;-) ;-)

 

MfG Jens


einzelbild.php?id=305342&quality=30&identifier=bdf0bd270a&maxpixel=150

 

Wer später bremst bleibt länger schnell ;-)

 

MfG Jens

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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