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birgitl

Rückrufe ???

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Hallihallo,

 

ich habe vor mir einen Smart-Jahreswagen zu kaufen, da ich auf diesen Seiten einiges zu stillen rückrufen gehört habe (fehlerbehebung bei der inspektion), bin ich nun etwas verunsichert, da ein jahreswagen ja wahrscheinlich noch nicht zur inspektion war...

wer kann mir helfen ???

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IMHO sind bzw. waren die 2nd Edition's davon nicht betroffen.

 

Übrigens... Herzlich Willkommen im Smart-Forum :)

 

...und viel Spass mit dem kleinen!

-----------------

- Markus

 

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show your smart @ mysmart.tk

Bald ist die neue Version online!

 

Save our trees! Eat Woodpeckers!

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 23.03.2004 um 17:24 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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hi birgitl,

 

257.png

 

--wer kann mir helfen--

 

dein -SC -in den du deinen smart demnächst

zur inspektion (falls noch nicht ausgeführt)

bringst.

und sollte was zu machen sein, dann wird

es da gleich mit erledigt.

 

 

viel spass hier im forum und mit deiner kugel.

 

;-) ;-)

dieter

 

-----------------

rms.gif

64.gif

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTIPERCY am 23.03.2004 um 18:29 Uhr ]


rms2.gif

 

 

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    • Ergänzung bzw. Korrektur: Für die Schmid Space ist es nicht nur ein Gutachten, sondern sogar eine echte ABE! D.h. eigentlich sollte nicht mal eine Abnahme am Fahrzeug erforderlich sein, wenn genau die Reifendimensionen montiert werden, die in dieser ABE angegeben sind!   Allerdings steht dann in der Anlage zu der ABE drin: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.   Irschendwie gomsch? 🤔 Das würde ja bedeuten, daß trotz ABE eine Abnahme durch einen Prüfer erforderlich ist.   Unbedingt beachtet werden muss aber in diesem Zusammenhang, daß für diese Felgen Kegelbundschrauben erforderlich sind, d.h. es dürfen nicht die Serienradbolzen verwendet werden, weil diese Kugelbundschrauben sind!
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