Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
TJK

Brabus Tuning Nachrüsten?

Empfohlene Beiträge

@Alle,

Ein Fremdtuning wollte und will ich wegen der Garantie nicht

Heute habe ich von einem anderen SC Infos zu dem Brabus Tuning bekommen. Mit der Garantie ist alles in Ordnung. Problem nur die Endgeschwindigkeit bleibt die Gleiche - das mit den 150 km/h bleibt den Brabus Sondermodellen vorbehalten. Das ist doch mindergefällig :(

smarte Grüße TJK :-?

[ Diese Nachricht wurde editiert von TJK am 14.01.2004 um 15:00 Uhr ]


smarte Grüße Thomas :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also erstens ist Brabus das offizielle Smart Tuning.Somit ist es gar nicht möglich das die die Garantie einschränken.(Beim Fremdtuning verlierst du die Garantie bei Brabus bleibt sie erhalten.In Düsseldorf haben sie mir auf Anfrage zum Tuning extra zum Brabus Tuning geraten,weil da die Garantie voll erhalten bleibt).

Somit dürfte auch der Punkt mit dem Motorschaden nach einem Jahr hinfällig sein.(Wobei ich diese Aussage noch nie gehört habe)

Und mit der Garantieverlängerung-dazu kann ich nichts sagen,habe keinen Auszug aus dem Garantieverlängerungsvertrag.

 

Gruß

 

Martin

 

-----------------

Signatur in Arbeit!!!!!

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke Martin.

Hat keiner eine Idee was zu tun ist?

 

smarte Grüße TJK

 


smarte Grüße Thomas :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ruf mal in 'nem anderen SC an!

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde bei brabus direkt anfragen, am besten per email an c.kink@brabus.com - das ist der Produktverantwortliche für das smart tuning. Netter Mensch, aber die Antworten dauern schon mal 3 Tage :-D

Das Tuning kostet übrigens ca. 1200 EUR - viel Geld für 3 Minuten Softwareaufspielen :evil:

das macht so 80 EUR pro PS...

meißtens gehen die Motoren eh nach der Garantiezeit kaputt.... :-D


Ich fahre mit meiner Kugel und meine Kugel mit mir,

dort oben leuchten die Sterne, hier unten kugeln wir, das Licht geht aus, die Kugel will nach Haus,

rabbimmel rabbammel rabbumm

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also meine Aussage : "die Motoren gehen nach der Garantiezeit kaputt" ist natürlich völliger Blödsinn. Ich wollte schreiben: "die Motoren gehen immer dann kaputt, wenn man es nicht brauchen kann :-D also z.b. nach der Garantiezeit.

Aber auch das stimmt nicht, manche gehen auch in der Garantie kaputt nur bekommt man dann nicht sofort das Geld :-D

Wie dem auch sei, ich wünsche niemanden einen Motorschaden.... :oops:


Ich fahre mit meiner Kugel und meine Kugel mit mir,

dort oben leuchten die Sterne, hier unten kugeln wir, das Licht geht aus, die Kugel will nach Haus,

rabbimmel rabbammel rabbumm

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ein Anruf oder 'ne mail können ja nicht schaden - aber das Tuning gibt's bei Brabus nicht mehr - die dürfen an dem Kleinen nix mehr machen. Ist alles an die SCs abgegeben worden.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hab gerade in dem "109 PS" thread gelesen, daß Brabus für den 75PS Smartie den Motor des Roadsters einsetzt, der sich dann doch von dem des Fortwo unterscheiden soll (z.B. ist die Kurbelwelle geschmiedet und nicht gegossen)...

 

... wenn das stimmt, dürfte doch ein nachträgliches Tuning kaum drin sein? Da müßte dann ja der ganze Motor raus?

 

Genaueres hier: Unterschied zwischen 45kW und 60kW Motor.


sig-swe.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Thinkabell, sehr geehrte Forengemeinde !   @Thinkabell   Ich war (bisher) davon ausgegangen, daß die Kostenpflicht des "Anwohnerparkens" eher eine regional-politische Entscheidung ist. Oder gibt es da nun auch schon Vorgaben aus der EU-Bürokratie zu, die dann zwingend in vorauseilendem Gehorsam einzuhalten sind....?   Fällt m.M.n. doch eher unter das Thema "Vergrämen" des normalen Autofahrers/-Halters durch die Kommune...(macht es im Ergebnis aber auch nicht besser.....).   Aber hier ähnlich: War unlängst in der Hamburger Innenstadt "zu Fuß" unterwegs: Konnte beobachten wie ein "uniformierter" Überwacher des ruhenden Verkehrs gerade dabei war, ein normal zugelassenes Tourenkrad mittlerer Leistung, abgestellt auf einer Gehwegfläche nicht behindernd nahe einem Verkehrszeichenträger, mit einer Verwarnung mit Verwarngeld ("Knöllchen") zu versehen. Auf meine freundliche Nachfrage (bin selbst ab und an mit einem Krad in HH unterwegs) erklärte mir der Hoheitsräger, daß hier die Ordnungswidrigkeit im Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer den Fußgängern vorbehaltenen Fläche (Gehweg) gegeben ist. Ohne Behinderung von Fußgängern, sonst würde es deutlich teurer..... Es sei unbedingter politischer Wille und sein Auftrag, dies zu unterbinden durch entsprechende Ahndungen. Auf weitere Nachfragen erklärte er weiter, daß dafür vorgesehene Flächen zu nutzen sind, auch wenn dies dann Flächen betrifft, die von "Mehrspurfahrzeugen" genutzt werden könnten (Pkw-Parkplätze). Auch das sei unbedingter politischer Wille. Weiterhin wies er mich darauf hin, daß eventuelle Parkschein- und oder Parkscheibenpflichten auch von Einspurfahrzeuges (z.B. Krädern) unbedingt zu erfüllen wären. Andernfalls würde auch dies gebührenpflichtig geahndet werden.   Dies Vorgaben der kommunalen Politik beträfen das gesamte Stadtgebiet von Hamburg, würden aber insbesondere im innerstädtischen Bereich verstärkt überwacht und geahndet (die Verstöße)......   Also geehrte Forengemeinde: Auch mit einspurigen Kraftfahrzeugen in Hamburg die Verkehrsregeln lieber strikt beachten........   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.244
    • Beiträge insgesamt
      1.598.032
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.