Grundsätzlich schon richtig.
Unsauber wirds aber, wenn ein Händler Dir wissentlich ein Auto verkauft mit verschlissener Kupplung, Dir als Laie das aber bei der Probefahrt auf dem Hof des Händlers ("die rote Nummer für die Probefahrt draußen hat grad der Lehrling, sorry...") nicht auffällt und Du drei Tage später nach der ersten Autobahnsteigung mit durchrutschender Kupplung im 5. Gang genau diese reklamierst, und der Händler dann bedauernd mit den Schultern zuckend sagt, nix Gewährleistung, weil eben... Verschleißteil. Dann geht der Terz los.
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