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A.Gerhard

Bio-Diesel

Empfohlene Beiträge

Hi smart-Gemeinde,

ich habe derzeit einen Miet-smart, bis mein CDI geliefert wird. Ich habe eine Frage in Bezug auf BioDiesel:

Gibt es irgendwelche Einschränkungen, sind irgendwelche Änderungen vorzunehmen am CDI? Hat da jemand Erfahrung?

Danke im Voraus!


 

 

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Wie schon oft hier im Forum geschrieben (probier mal die Such-Funktion und "BioDiesel" aus :classic_wink:), gibt es nur eine Einschränkung:

1. Es geht nicht, weil sich Teile der Kraftstoffzufuhr oder des Tanks zersetzen.

2. Nein, es ist auch noch kein Umrüstsatz bekannt.

Und bitte frag jetzt nicht nach "Salatöltauglichkeit".

smarten Gruß,

Stefan

PS: Diese Antwort ist nicht böswillig oder bissig, sondern ernst gemeint.




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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...macht nix! Hier ist noch keinem der Kopf abgerissen worden!

Aber gerade die Biodiesel-Frage kommt ständig - man könnte ein eigenes Forum damit eröffnen :classic_wink:.

Schönen Gruß und viel Spass beim smarten!

Stefan




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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