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Kante78

Einbau Chrom-M-Spiegel m. Seitenblinker

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Hallo,

 

brauche wieder ganz dringend eure kompetente Hilfe. Ich habe ein Paar Chrom M-Spiegel gekauft mit Seitenblinker. Die Dinger sehen richtig geil aus. Ich weiß jedoch nicht wie ich die einbauen kann. Kann mir einer von euch sagen, wie ich die normalen Spiegel abmachen kann und die neuen dranmachen kann. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

 

Gruss

 

Smartie78

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hast du die spiegel speziell für smart

gekauft die den passenden aufnahme-

adapter haben, oder sinds universele spiegel?

bei letzterem hast du ein problem,

dann solltest du beim verkäufer (falls gewerb.)

nachfragen ob er auch aufnahme-adapter hat.

 

gruss

dieter


rms2.gif

 

 

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Es handelt sich hierbei um spiezelle für Smart mit passender Adapterplatte.

 

Gruss

 

Smartie78

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Erst den Gummipömpel von der Spiegelverstellung abziehen und die drunter befindliche Mutter mit nem Hakenschlüssel o.ä. abschrauben, dann noch die versenkten Torxschrauben rausdrehen und du kannst die Innenverkleidung abnehmen. Da drunter sind nochmal 3 Torxschrauben, mit denen die originale Adapterplatte gehalten wird.

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

sigsm01.jpg

SSD - Lieb sind die anderen ...

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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