Maßgeblich ist, welcher CO2-Wert am Tag der Erstzulassung gilt,
ab 01/09/2018 wird für erstmals „Neu“ zugelassene PKW der WLTP Wert für den CO2 Ausstoß bei der KFZ Steuer angewendet. Bis zu diesem Datum wurden PKW nach dem NEFZ Wert berechnet.
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