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CathaCobana

Heckträger- Höchstgeschwindigkeit???

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Ich hab jetzt mal ne Frage, die eigentlich gar keinen SMART betrifft.

Wenn man einen Fahrradheckträger hinten dran hat (nicht am SMARTy, an einem "normalen" Auto"), gibt es dann eine Höchstgeschwindigkeit?? :-? Ich streite mich da gerade mit meiner Mutter drüber, sie meint, man dürfe nur 80 km/h fahren. Aber so ein Heckträger ist doch kein Anhänger! :roll:

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Hallo CathaCobana!

 

Also, so weit ich weiß gibt es da keine ausdrückliche Bestimmung.

 

So ist hier § 3 StVO anzuwenden (die Geschwindigkeit der Art von Fahrzeug und Ladung anpassen).

 

Aber bin mir da auch nicht 100% sicher.

 

Grüße Christoph

 

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Irgendwo gibt es auch die Empfehlung mit Heck- bzw. Dachgepäckträgern sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten. Also maximal 130 km/h.

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

db9dce37539d54bebdb4e320d7590755_1.jpg

img.cgi?fahrzeug=100503

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Quote:
Irgendwo gibt es auch die Empfehlung mit Heck- bzw. Dachgepäckträgern sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten. Also maximal 130 km/h.

 

Aber wenn Du auf dem Heckträger ein Fahrrad drauf hast und dein Motor nicht getunt ist wirst Du die niiiiiie erreichen ;-)

 

Nieheltz


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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Quote:

Am 12.05.2003 um 22:52 Uhr hat nbruech geschrieben:
Quote:
Irgendwo gibt es auch die Empfehlung mit Heck- bzw. Dachgepäckträgern sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten. Also maximal 130 km/h.

 

 

 

Aber wenn Du auf dem Heckträger ein Fahrrad drauf hast und dein Motor nicht getunt ist wirst Du die niiiiiie erreichen ;-)

 

 

 

Nieheltz

 

 


Kommt auf das Fahrrad an...........

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

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img.cgi?fahrzeug=100503

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Quote:
Es geht um einen Mercedes E 280, mein Lieber.

 

:roll: Ja, das die Frage sich nicht konkret auf den Smart bezog, habe ich erst nach meiner Antwort gesehen ;-)

 

Der Benz könnte es schaffen :-D

 

Gruß

Niehltz


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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    • Moin, sehr geehrter Smartyyy, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Soweit ich weiß, sind doch die Birnchen in den Seitenblinkern und im Standlicht vorne identisch (12 Volt, 5 Watt, Glas-Sockel, Typ: W5W) und werden NICHT noch separat beworben/verkauft als "Blinkerbirnen" (was mir auch in all den Jahren nicht bekannt geworden wäre....). Trotzdem sind von den Standlichtbirnchen hier schon so manche defekt gegangen und von den Seitenblinker-Birnchen noch KEINE (in der Summe 39 Betriebsjahre und über 450 000 KM). Gibt es dafür eine Erklärung ? Wenn ja welche ?   Und noch so ein Gedanke als "Gegenargument" gegen das gleichzeitige paarweise Austauschen vom Defekt nur eines Leuchtmittels. Wenn ich schon mit einseitig defektem Leuchtmittel unterwegs bin (oder wegen irgendwelcher zwingender Gründe mit schlechtem Gewissen dabei unterwegs sein MUß), dann ist es doch eher von Vorteil, wenn das verbleibende Leuchtmittel noch möglichst lange intakt bliebe.... Eine möglichst breite Streuung der wahrscheinlichen Rest-Betriebsdauern wäre da doch eher von Vorteil (neben der grundsätzlichen Sparsamkeit, heute eher Nachhaltigkeit genannt).   (Und mal ganz unter uns: Immerhin baue ich ja bei defekten Leuchtmitteln auch bei "ollen" Alltagsfahrzeugen heutzutage NEUE typgleiche Leuchtmittel ein. Früher (als ich gaaanz jung war und das Geld dringendst für ganz andere Herausforderungen brauchte) taten es auch gebrauchte (noch funktionierende) Leuchtmittel aus "Schlachtfahrzeugen" oder vom Verwerter ("für lau"). Hatte da mal  Beziehungen).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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