Noch ist der Wagen angemeldet und solange er nicht verkauft ist sollte er es auch bleiben. Wenn er eine Probefahrt machen will sitzt du halt daneben, wenn er fragt warum sagst du ihm den Grund.
Wenn er den Wagen zu sich nach Hause will und nicht zu weit weg wohnt, kannst du mit ihn - NACH DEM KAUF - mit dem Smart hinfahren und (unter der Prämisse, dass eine Onlineabmeldung nicht möglich ist) mit den Schildern und ZLB Teil 1 (gilt für Hamburg) zurückkommen (Fahrrad/Taxi/Freund) um den Wagen abzumelden. Die ZLB Teil 1 kannst du ihm dann vorbeibringen oder per Post versenden, damit er den Wagen zulassen kann.
Das online Abmelden klappt nicht immer problemlos, ein Freund macht das häufiger und bei ihm sind schon mal die Codes nicht eindeutig lesbar gewesen - letzte Woche waren die Codes beim Verkehrsamt falsch zugeordnet und er musste mit ZLB Teil 1 und Schildern hin und an Eindes statt schriftlich versichern, dass die Kennzeichen nur zur Abmeldung aufgekratzt wurden. Ich weiß nicht wie oft ihr Fahrzeuge abmeldet, aber ich würde da auf Nummer sicher gehen. Ohne ZLB Teil1 helfen dir weder die Polizei, das Verkehrsamt noch die Versicherung in Hamburg das Fahrzeug abzumelden, so dass in der Zeit der "Käufer" damit unbehelligt herumfahren kann - einige machen eigene Erfahrungen und einige lernen aus den Fehlern anderer.
Gruß
Marc
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