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Anonymous

Smart mieten

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liebe smart freunde,

da mein vater ein heimlicher smart-fan ist (obwohl er seit 120 jahren bmw fährt ...) möchte ich ihm gern einen smart-tag schenken. jetzt suche ich im netz nach autovermietungen, die das anbieten. habe bisher nur e-sixt gefunden. die bieten ein smart-wochenende an. ein tag wär aber eigentlich auch ausreichend. müsste raum oldenburg/wilhelmshaven sein. hat da jemand von euch nen tipp?

danke + viele grüße aus dem verschneiten bayern
ute :)

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Hi Ute,

Avis hat auch smart im Angbot. Die haben in D eigentlich ein dichtes Netz an Stationen...

-----------------
www.smart-welt.de - Elmar's smarte Weltsmarte Grüsse

Elmar

 

Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

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Hallo,

schau mal unter www.navicar.de.

Unschlagbar günstig und nach eigener Erfahrung auch sehr gut.

mfg Christian

[ Diese Nachricht wurde editiert von losolmos am 26.01.2003 um 17:38 Uhr ]


LOSOLMOS

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Hi Ute,

da ich smartverrückt bin,mir aber nie einen leisten konnte,habe ich mir einen für ein Wochenende ausgeliehen bei AVIS.Das ist jetzt schon was länger her(insgesamt habe ich 3mal einen geliehen).Das letzte Mal war 2001 im September.Da hatten die auch schon Cabrios.Damals waren die Preise echt KLasse.Ein Wochenende für 99DM.Das ist jetzt leider nicht mehr so.Aber wenn du nur einen Tag leihen willst ,geht das glaub ich ganz günstig.Ich war begeistert!-Autoverleih Nardin verleiht auch Smarts(weiß nicht,ob ihr diesen Autovermieter auch habt).Ruf doch mal bei AVIS an.Dann weißt du mehr.
Dann viel Spaß!

Grüße von Moni

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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