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mschuldes

Garaniteverlust durch ATU-Felge

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Hi ihr,

 

habe noch keinen Smart - werde aber voraussichtlich nächstes Jahr einen kaufen. Stimmt das Gerücht, dass man die Garantie verliert, wenn man sich z. B. die ATU-Felge mit 195 rundum draufmacht?? Das ist ja wohl ein Scherz, oder?!

 

Gruß

[ Diese Nachricht wurde editiert von mschuldes am 15.07.2011 um 10:30 Uhr ]

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Hi kev,

 

dank dir! dann steht den felgen nix mehr im weg :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mschuldes am 15.07.2011 um 10:31 Uhr ]

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Quote:

Am 16.10.2002 um 09:14 Uhr hat mschuldes geschrieben:
Hi ihr,

habe noch keinen Smart - werde aber voraussichtlich nächstes Jahr einen kaufen. Stimmt das Gerücht, dass man die Garantie verliert, wenn man sich z. B. die ATU-Felge mit 195 rundum draufmacht?? Das ist ja wohl ein Scherz, oder?!



hallo matthias,

das ist leider kein scherz. du verlierst die garantie definitiv, wenn du die atu felgen montierst. genauso verlierst du die garantie wenn: du weiße blinker dranmachst, die hupe tauschst, die tür aufmachst, einsteigst, oder blaue birnen in den tacho machst, dass fenster öffnest, ein öl termometer einbaust und und und. das ist leider die politik bei mcc.
schönen tag noch :lol: :lol: :lol:

matthias
-----------------
Schwarzfahrer
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Ich rase!!!

c63b873d983214aa05952d55b408854a_2.jpg

 

 

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Naja ... so ganz abwegig ist die Sache mit der verlorenen Garantie nicht, zumindest in Teilen.

Wenn du mit den 195ern Probleme mit den Radlagern, der Lenkung (Spurstangenköpfe, Traggelenke) oder Stossdämpfern bekommst, könnte ich mir schon denken, dass sich dein SC, wenn der Meistro nen schlechten Tach hat, querstellt in Garantiefragen.

Jaja ... Brabus bietet auch breite Räder an, aber mit Logik brauchste den meisten Werkstattmenschen nicht daherkommen, deine sind nunmal von ATU :)

In so nem Fall wäre es dann angebracht, vorher mal eben die Winterräder dranzuschrauben, sofern diese noch die originale Grösse haben.
-----------------
Gruss, Udo & justy.jpg
haesslich.gif





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schande, dass mit dem tür nicht aufmachen hab ich ja gewusst, deshalb bin ich immer zum fenster raus - und jetzt ist das auch noch verboten... ?! zum glück hab ich nen joga kurs gemacht, dann komme ich enigstens zur heckklappe raus, die hält ja eh nicht gescheit zu... :-D

 

@udo_B: dann muss man halt die winterreifen richten - kein problem

 

gruß

[ Diese Nachricht wurde editiert von mschuldes am 15.07.2011 um 10:31 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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