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Goofy

Es geht ums Lackieren

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Hallo Leute

Ich fahre einen 99iger Smart& Pure Farbe Jack Black wobei die Heckpanel nicht schwarz lackiert sind sondern so etwas dunkelgrau sind. Ich möchte die jetzt aber auch schwarz haben. Kann mir jemand sagen was für einen Lack man da nehmen kann zB schwarz UNI oder unterscheiden sich die beiden Farben ziemlich stark. Habe leider keine Ahnung und hoffe auf eure Hilfe
Vielen Dank

Euer Goofy 8-) :lol: 8-)

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Ich bekomme aber die Lackierung ja umsonst ich muss halt nur wissen welche Farbe das genau ist und ob sich schwarz uni sehr stark von jack black abbhebt.


Gruß Goofy 8-) :lol: 8-)

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wenn die hinteren panel grau sind ist bestimmt kein klarlack drauf !!!

also klarlack besorgen und lackieren !!!

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MCC Smart CDi
Durchschnittsverbrauch liegt im Moment bei : img.cgi?fahrzeug=100419


smartsunitedlogo.JPG

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Hi Goofy ,

die Panels sind bei Jack-Black nicht lackiert sondern durchgefärbt .
Die Farbe gibt es auch nicht als Lackstift beim SC .

Nimm Uni-Schwarz - der Unterschied ist minimal bei glänzender Oberfläche .

Nicht vergessen ! Das graue Heckpanel unbedingt gründlichst entfetten, anschleifen und erst mit Haftgrundierung vorlackieren .

Sonst ist der Ärger vorprogrammiert .

Sieht aber , wenn´s fertig ist um Welten besser aus . :)

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Gruß

seditec
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Smart & Pure pleasure for sure !

88aa8ca8b013343bad446910316a493f_1.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von seditec am 14.09.2002 um 13:41 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von seditec am 14.09.2002 um 13:42 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von seditec am 14.09.2002 um 13:45 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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