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tascha90

Kühlwasser/hohe Temperatur

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vor 11 Stunden schrieb Rollerfahrer:

Wenn der Motor kalt ist , würde ich bis auf min. nachfüllen, mehr nicht.

Bei dieser Problematik würde ich auf max nachfüllen. Wenn der TE mit Stand auf min rumfährt, dann ist zu erwarten, daß der Behälter ruckzuck ganz leer ist. Das führt im besseren Fall dazu daß sich das Kühlsystem wieder Luft reinzieht und der TE kann entlüften bis er schwarz wird. Im schlechteren Fall überhitzt der Motor erneut mangels Kühlwasser. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !

 

@Funman

 

In der Sache stimme ich auch hier zu:

 

vor 9 Stunden schrieb Funman:

Mag sein. Aber auch ein Auto für nur 1000 Euro, das praktisch direkt nach Kauf zum Verschrotter gebracht wird, ist ein schlechter Kauf und berechtigt zu Beschwerde.

 

 

Aber: Aus eigener Erfahrung kann ich nur dringend dazu raten, sich ohne aufwändige Verfahren direkt "gütlich/außergerichtlich" zu vergleichen / zu einigen (oder bei einem geringen Streitwert oder zweifelhafter "Beweislage"/geringer Erfolgsaussicht die "Verluste" auch mal als eigenes "Lehrgeld/Spielgeld" abzuhaken/abzuschreiben (Frei nach dem Motto: Manchmal verliert man....., manchmal gewinnen die anderen......).

Und auch: Wahrheit ist nicht das, was geschehen ist, sondern das, was (gerichtsfest) BEWIESEN werden kann.

 

Und Vertrauen auf/in einen Rechtsstaat ??? Habe ich seit vielen Jahren aufgegeben / nicht mehr. (Dem geneigten Interessierten lege ich nahe, sich die Spruchpraxis der Justiz in öffentlichen Verhandlungen der vor Ort doch irgendwie überall vorhandenen Gerichte selbst anzuschauen (und ja, man kann da tatsächlich im Zuschauer-/Zuhörerraum Platz nehmen und sich selbst informieren (Das muß man aber auch wollen und dann auch aushalten !!!)). Man (ich jedenfalls) kann dann doch einen erheblichen Unterschied zwischen den realen Zuständen und dem in der Öffentlichkeit / den Medien vermittelten Bild erkennen/ feststellen (Und für zart besaitete Naturen: Bitte nicht zu sehr enttäuscht sein.)

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

 

hedwig

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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