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Sarahsk

Smart springt nicht immer an

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Hallo zusammen 

ich habe einen Smart 451 mhd 2010 Baujahr und jetzt zum zweiten Mal das Problem, das der Wagen nicht angesprungen ist. Dann bemerkt das der Gang in R steht. Wenn ich den Gang Wechsel, springt er wieder an. Daran kann es doch generell nicht liegen oder?

Hab allgemein dazu leider nirgendwo was gefunden 

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vor 3 Minuten schrieb Sarahsk:

Dann bemerkt das der Gang in R steht. Wenn ich den Gang Wechsel, springt er wieder an. Daran kann es doch generell nicht liegen oder?

Doch, er springt nur an wenn die Gangschaltung auf N steht. Andernfalls ist der Anlasser gesperrt.

 

Du bist mit dem Smart noch nicht so recht vertraut, hmh?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 6 Minuten schrieb Sarahsk:

Dann bemerkt das der Gang in R steht. Wenn ich den Gang Wechsel, springt er wieder an. Daran kann es doch generell nicht liegen oder?

 

Wie schon der Funman schrieb kann der Motor nur gestartet werden, wenn das Getriebe in der Neutralstellung steht.

Und wenn Du zum Parken den Rückwärtsgang einlegst, was auch richtig ist, dann muss er zum Motorstart vorher wieder raus genommen werden und dazu ist u.a. die Betätigung der Bremse erforderlich.

Wenn man die Bremse nicht drückt, dann wird der Rückwärtsgsng nicht heraus genommen, weiterhin das R im Display dargestellt und der Motor kann dann nicht gestartet werden.

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vor 15 Minuten schrieb Funman:

Doch, er springt nur an wenn die Gangschaltung auf N steht. Andernfalls ist der Anlasser gesperrt.

 

Du bist mit dem Smart noch nicht so recht vertraut, hmh?

Naja das ist für dich wohl die einfachste Erklärung hmh? 
 

Auch nach Umstellung auf N hat er ein paar mal gebraucht um anzuspringen 

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vor 17 Minuten schrieb Sarahsk:

Auch nach Umstellung auf N hat er ein paar mal gebraucht um anzuspringen 

Das hast du nicht geschrieben.

 

Dann solltest du dich über die MHD Problematik informieren. Hatten wir gerade heute wieder hier.

Auf welchem Nachrüststand ist dein MHD System?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor einer Stunde schrieb Sarahsk:

Naja das ist für dich wohl die einfachste Erklärung hmh? 

 

Das ist keine Erklärung, aber nun mal Voraussetzung für den Motorstart! 

 

Wenn er dann nicht anspringt, dann wird es beim mhd kompliziert!

bearbeitet von Ahnungslos

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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