Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !
Danke für die Aufklärung / Belehrung.
Als Laie (Unwissender) war ich bisher (irrigerweise) davon ausgegangen, daß in entsprechend farblich gekennzeichneten und beschrifteten Fahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, THW, u.v.a.m.) (mit deutlich vorhandenen, aber nicht eingeschalteten Sonerrechtssignalen wie z.B. erkennbaren Blaulichtern, erkennbaren Martinshörnern auch entsprechendes "Fachpersonal" (zumindest rudimentär ausgebildet) im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist (und ggf. in Notfällen helfen könnte und nicht achtlos schulterzuckend weiterfährt und auf eindeutige Haltezeichen nicht reagiert...).
Das ist denn wohl nicht so (und es kann auch der Kfz-Lehrling des Betriebes, in welchem das Fahrzeug gerade gewartet wird, damit zum Bötchenholen unterwegs sein / ohne eingeschaltete Sonderrechtssignale...).
Das erklärt ja so manches....
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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