Jump to content
louislouis

Biete Smart Fortwo EQ mit 22KW-Bordlader

Empfohlene Beiträge

Da meine Frau und ich jetzt Rentner sind, benötigen wir den kleinen Elektro-Smart Fortwo EQ Coupe meiner Frau nun nicht mehr.

Das Auto wurde in den drei Jahren wenig gefahren, ist ein Garagenwagen und es wurde natürlich auch nicht darin geraucht. Im September 2023 wird er 3 Jahre alt und bekommt zum ersten Mal TÜV.

Das Auto ist mit gefahrenen 8100 km neuwertig, es hat Ganzjahresbereifung, ist silberschwarz, und hat als "Passion" eine umfangreiche Austattung. Die Erstzulassung war im Sept./2020.

Dieser Elektrosmart hat den optionalen 22 KW-Bordlader, so dass es an einer Schnellladestation in 40 min. voll geladen werden kann. Im Auto sind auch Zusatz-Ladekabel vorhanden.

Hier die wichtigsten Daten für diesen schönen Elektro-Smart ForTwo EQ Coupe:

EZ: 9/2020, Laufleistung 8100 km, Tridion schwarz, Panels silber metallic, Radio, Automatik, Stoffsitze schwarz und viele andere wichtigen und unwichtigen Ausstattungen.

Mindestfahrleistung bei voller Aufladung: 135 km

 

Wir sind zur Zeit noch im Urlaub in Frankreich und können erst ab dem 10. Sept. 23 genaue Ausstattungsmerkmale und auch Fotos liefern.

 

 

Preis: 14500,- €

Der Neupreis im Sept. 2020 betrug 26080,- €

 

Das Auto wurde regelmäßig gewartet, im September 23 wird noch eine TÜV-Hauptuntersuchung gemacht. Die regelmäßigen Wartungskosten sind überschaubar und deshalb gering! Keine Kfz-Steuer, sehr günstige Versicherung auch bei Vollkasko!

Bei Interesse am Kauf bitte ich um Anruf z.Z. 0176 34621391 oder um eine Email (lottessohn@web.de) oder über dieses Smart-Forum! Ich freue mich über jede Frage und Bitte zur Info!

 

Das Fahrzeug steht in Unterfranken, könnte aber auch auf einem Autotransport-Anhänger abgeholt oder bei Übernahme der anfallenden Kosten (z.B. für die Miete eines Anhängers) von mir persönlich ohne Berechnung von Zeitaufwandskosten geliefert werden.

bearbeitet von louislouis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen:   und:   Mal gaaanz vorsichtig: Da wäre ich mir nicht so sicher, daß es so ist und auch so bleiben wird.   Von einer einheitlichen europäischen Fahrzeugprüfung und Zulässigkeit von Teilen scheinen wir ja noch seeehr weit entfernt zu sein und eine Einigung ist m.E. noch lange nicht in Sicht. Und was in anderen Ländern (z.B. Österreich) alles so möglich ist....die haben schon lange die Pflicht zur JÄHRLICHEN FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG, kann hier bei uns gänzlich anders sein.   (Und OT: Was hier z.Zt. abgeht mit der Zulässigkeit von Motorrad-Bereifungen ist doch seeehr merkwürdig: An einer schon lange hier zugelassenen BMW K 1100 (mit E-Prüfzeichen) ist schon lange eine Metzeler-Bereifung (mit E-Prüfzeichen) montiert und hatte bisher immer anstandslos TÜV bekommen. Wechselseitige Freigaben von Metzeler und BMW liegen schriftlich vor. Seit Beginn dieses Jahres ist das gänzlich anders, weil die EU-Bürokraten das so beschlossen haben.... Die wechselseitigen Freigaben sind nichtig und die Bereifung musste im Wege der Einzelbegutachtung eingetragen werden. Die HU hat mit allem Drum und Dran ca. 230 Euro gekostet und über 4 Stunden Zeit in Anspruch genommen, weil u.a. auch vom zuständigen Verkehrsamt ein neuer Schein (mit der Eintragung) ausgestellt werden musste.) Ich hatte in diesem Zusammenhang auch mal angefragt, ob das auch für andere Fahrzeugteile so ist, bzw. kommen wird (wenn man z.B. die Bremsbeläge von einem anderen Hersteller als der Erstausrüstung montiert oder dies vorhat). Ist wohl noch nicht so.....(die Betonung lag auf "noch".....).   Es könnte sein, daß da noch so einiges auf uns zukommen könnte.....   Deshalb mein Rat: VORHER SCHRIFTLICH bei einer hier zugelassenen TÜV-Prüforganisation anfragen und die SCHRIFTLICHE ANTWORT ausdrucken und für die Eintragung mitführen (falls doch eintragungspflichtig und eintragungsfähig) oder doch zumindest "haben", falls z.Zt. nicht eintragungspflichtig, was ja doch noch kommen könnte ......(Ich zumindest traue den Bürokraten wirklich ALLES zu.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.287
    • Beiträge insgesamt
      1.599.272
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.