Moin,
ich habe mir jetzt alles durchgelesen und verstehe den ganzen Bohei darum nicht, vielleicht bin ich zu pragmatisch und/oder blauäugig. Wenn die Werkstatt ihren Fehler nicht selbst beheben kann, sehe kein Problem darin mit der Werkstatt zusammen die Dienstleistungen eines "Tachojustierers" in Anspruch zu nehmen.
Dieser müsste nur damit einverstanden sein, in die Werkstatt zu kommen und dort die Korrektur des Tachostandes vorzunehmen, so dass alle Parteien völlige Transparenz haben.
Wie bereits ausführlich in diesem Thread durchgekaut wäre es in diesem Fall legal den Tachostand zu korrigieren und den ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Anwalt und Co. würde ich erst einschalten, sofern die Werkstatt sich quer stellen würde.
Gruß
Marc
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