Moin, sehr geehrte/r Feeny, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Bitte nicht mißzuverstehen, aber:
Jeder macht ja so seine Erfahrungen.....
Ich bin langjähriger (privater) Schrauber (an allen möglichen Dingen, natürlich auch Kfz), habe aber in diesem Bereich (Kfz-Technik) keinerlei offizielle Ausbildungen und/oder Befähigungsnachweise. Aber nur so etwas scheint in unseren Land/System zu zählen (also die schriftlichen Befähigungsnachweise u.v.ä.m.).
Wenn es denn mal "hart auf hart" kommen sollte, z.B. in zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen Verfahren, dann wäre ich rechtlich ein "blutiger Laie" ohne besondere Kenntnisse......
Daher kommt es schon mal vor, daß ich aus Vorsorge und Sicherheits-aspekten eine TÜV-HU vorziehe. Die kostet zwar (bei Pkw derzeit wohl so um die 160 Euro), aber immerhin habe ich dann einen schriftlichen Nachweis über die Verkehrs-Sicherheit (mit Datum und Uhrzeit und KM-Stand). Und nur DAS scheint ja zu zählen, siehe oben.....
Einem Richter wäre meine persönliche Schrauber-Historie wohl völlig egal. Tenor: Nur, weil bei ihnen jahrelang nichts passiert ist, heißt das ja nun mal gar nicht, daß sie das richtig gemacht haben.... Sie haben ja gar keine Ausbildung in diesem Bereich !
Habe Personen im weiteren Bekanntenkreis, die schon schadensersatzpflichtig gemacht wurden.
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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