Moin,
Um den Vorgang möglichst effizient zu gestalten, empfehle ich, die Felgen eintragen zu lassen und im Anschluss die Leistungssteigerung einzutragen. Ich erkenne keine zwingende Notwendigkeit, die Gültigkeit eines Gutachtens für Felgen auf eine bestimmte Leistung zu beschränken, es sei denn, dies dient dem Schutz des Marketings eines weiteren Produkts.
Sollte dein Gewissen damit nicht klar kommen, sind andere Felgen erforderlich.
Gruß
Marc
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