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michi220573

Kein Heckscheibenwischwasser

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Gast

Also wenn ich das Teil so ansehe hat es einen hervorstehenden Rand. Also muss im dickeren linken Teil ebenfalls sowas sein oder min eine Nut. Also fffffeeeeessstttt drücken.

Oder beide Seiten abschneiden und wie @Funman  gerade mit der "Norma" und auch ich weiter oben schon geschrieben habe, sowas rein. Dann kehrt Ruhe, bzw Dichtheit ein

bearbeitet von Gast

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Du könntest natürlich auch ein T-Stück einbauen und die andere Leitung dann dorthin führen, wo Deiner Meinung nach ebenfalls eine Wasserversorgung erforderlich wäre, z.B. genau auf der anderen Seite unter der Abdeckung für ein wassergekühltes Motorsteuergerät! ☺️

Das wäre dann H2O Tuning! 😉

Da ist NOX Einspritzung, chemisch N2O, langweiliger Käse dagegen!  😆

bearbeitet von Ahnungslos

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So habet Geduld, Ihr Herren. Ich werde verkünden. Am Wochenende soll der große Tag kommen, da ich der Angelegenheit Herr zu werden versuche.

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vor 16 Minuten schrieb michi220573:

So habet Geduld, Ihr Herren. Ich werde verkünden

 

Dann ist Michael Verkündung kurz vor Maria Verkündung, denn die ist am 25. März!

Ich als bibelfester Christ weiss das! 😉

Denn das muß ja hinhauen bis zur Jungfrauengeburt im Dezember. 🙂

Hoffentlich bist Du bis dahin fertig mit Deiner Baustelle! 😊

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 25 Minuten schrieb michi220573:

Am Wochenende soll der große Tag kommen, da ich der Angelegenheit Herr zu werden versuche.

 

Aber ned daß es beim Versuch bleibt! 😉

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Mir senn hald oifach 's Dream Team.

Was der oine ned schafft, lässt der andere liega! 😉

 

So nach 'em Motto: Nemm ihn Du, i hab'n sicher! 😄

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Frohlocket !!! Ich verkünde: bin also nochmal in den Kofferraum gekrabbelt, hab das Strippengezuppel aus der Serviceöffnung herausgezogen und die beiden Kupplungsteile mit aller angebrachten Gewalt ineinandergesteckt. Es kam zu einem hör- und spürbaren Einrasten. Der Kraftaufwand lässt mich weiterhin grübeln, wie diese Kupplung jemals auseinanderfliegen konnte. Funktionstest erfolgte zur vollen Zufriedenheit. Habe erstmal keine weiteren Abdicht- oder Klebemaßnahmen ergriffen. Da ich ja nun um das Problem weiß, kann ich das bei Bedarf ja nachholen.

 

Vielen Dank für Hilfe, Zuspruch, Mutmachung und Augenzwinkern. Gehabt Euch wohl.

20210313_092816.jpg

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Sabberlodd!

Kaum macht mer's richtig, scho funktioniert's! 😆

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Gast

Hab´s doch gesagt: Immer feste druff, dat jeht scho

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Nee, das waren die Bewohner Deines hinteren Kotflügels.

Denen war das Wasser im Schwamm zu wenig, dann haben sie ein bißchen nachgeholfen! 😊

 

So ein trockener Schwamm ist doch so zäh zu kauen!

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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