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CDIler

451 Benziner Schaltwippenlenkrad nachrüsten, anderer LWS nötig?

Empfohlene Beiträge

Wenn ich an einem 451 Benziner ein Schaltwippenlenkrad nachrüsten möchte, wird dann auch ein anderer LWS  benötigt?


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Nein der wird erst nötig wenn du zusätzlich den Tempomat benutzen willst und du einen Vormopfsensor hast. 

SAL (Schalten am Lenkrad) können alle 451 LWS. 

Du musst hierbei schauen ob du ein Vormopf oder Mopf Lenkrad hast jenachdem unterscheidet sich die Pinbelegung vom SAL. 

Mopf müsste Pin 5 und 10 sein. 

Vormopf pin 8 und 7 wenn ich mich richtig erinnere. (Nochmal am Schaltplan gegenprüfen!) 

Man kann es durch umpinnen des LWS Steckers anpassen egal ob Mopf auf Vormopf oder andersrum. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Ist nen MoPf

By the way, wie war das noch mal wenn ich beim 451 nen MEG tausche ohne was anzulernen oder so. Was ist die Einschränkung dabei?


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Du musst das ME tauschen und danach das ME Steuergerät dem Sam zuordnen.

Dazu gibt es eine einzelne Sonderfunktion im Sam dazu ist aber ein Passwort nötig. Ich habe ein Passwortgenerator da könnte es dir errechnen. Das Passwort ist aber Zeitlich nur begrenzt gültig. 

Alternativ kann man eine Steuergerät Inbetriebnahme des ME machen dann wird es ohne Sonderpasswort zugeordnet. Allerdings kann es passieren wenn es eine neuere Version gibt das ein Softwareupdate des ME durchgeführt wird was bei gechippten Steuergeräten nicht gut wäre. 

 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Muss dich leider mit einer PN belästigen


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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