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    • Ich meinte auch nicht den Ermessensspielraum des Prüfers, sondern eine offizielle Eintragung der 145er Reifendimensionen auf 4 Zoll Felgen in die Papiere! Eine solche Abnahme und Eintragung sollte aufgrund der vorliegenden Fakten eigentlich kein Problem darstellen. Wenn er ein Problem mit dem 3 Liter Status hätte, dann könnte er den auch gleich austragen, der ist seit dem Auslaufen der Steuerbefreiung ohnehin nur noch Makulatur und die Austragung hat keine negativen Auswirkungen. Bei noch breiteren Reifen und Felgen steht dieses sogar im Gutachten als Punkt mit drin! 😉 Und wie schon geschrieben, wenn er mit den 145ern schon ein Problem hätte, dann würde ich mit richtig fetten Schluffen aufkreuzen, z. B. 195ern rundum mit dem dazugehörigen Gutachten, daß ihm gar nix anderes übrig bleiben würde, die zähneknirschend einzutragen! 😄
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