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lynx1983

Schalter für Nebelscheinwerfer aber keine Scheinwerfer?

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Hallöchen,

 

warum hab ich bei mir einen Schalter für die Nebelscheinwerfer, aber keine Nebelscheinwerfer eingebaut? :-D Und was sagt der TüV dazu?

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Vielleicht waren schon mal welche verbaut und wurden wieder ausgebaut! :)

Evtl. waren die defekt und wurden nicht erneuert, weil sie ohnehin nix bringen außer Ausgaben! Ich würde da auch keine müde Mark für ausgeben, wenn die nicht mehr funktionieren würden.

Allerdings müssen sie funktionieren, wenn sie vorhanden und eingebaut sind, sonst gibt es auf jeden Fall Ärger beim TÜV!

 

Oder der Vorbesitzer hat da mal was anderes damit gebastelt. Der Möglichkeiten gibt es gar viele! ;-)

Ich denke nicht, daß da der TÜV was zu sagt. Das wäre nur der Fall, wenn Nebler verbaut wären, aber nicht funktionieren. Der Schalter alleine hat noch nix zu sagen. Außerdem wissen viele Prüfer, die den Smart nicht kennen ohnehin nicht, zu was die einzelnen Schalter gut sind. Da die Nebler normalerweise beim Prüfen der Beleuchtungsanlage vom Fahrer ein- und ausgeschaltet werden, wenn der Prüfer vor dem Smart steht, ist das auch kein Wunder.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.06.2019 um 16:58 Uhr ]

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Wenn es ein SAM Smart ab Bj. 2003 mit SAM ist, könntest Du auch mal bei den Zusatzrelais schauen, ob das Relais für die Nebelscheinwerfer überhaupt gesteckt ist, siehe diese Seite ganz unten. Wo das Relais für die Nebler bei einem ZEE Smart vor 2003 eingebaut ist, weiss ich allerdings nicht, evtl. unter dem Kombiinstrument.

 

 

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    • Das dies möglich ist, ist keine Frage allerdings wird dazu ein Gerät benötigt welches weder MB selbst in seinen Werkstätten hat noch irgendeine Hinterhofwerkstatt. Der offizielle Weg wäre Sam und Tacho zu erneuern denn dann (Km Stand unter 500) kann mit der Stardiagnose der Kilometerstand einmalig angepasst werden.  Das ist hier auch der entstandene Schaden.  Ich würde ihm auf in etwa 2-2500€ schätzen.  Neue Sam, neuer Tacho plus Montage und Codierung.  Allerdings müsste auch hier der korrekte Kilometerstand rechtssicher gegenüber der durchführenden Firma nachgewiesen werden. Ob da ein einfacher Werkstattauftrag reicht wage ich zu bezweifeln. Dieser Nachweis ist halt sehr schwierig da der Zähler ja nicht mehr original ist. Sonst würde sich die durchführende Firma ebenfalls juristisch angreifbar machen. Das ist das Problem in diesem Fall....  Es gibt natürlich eine viel günstigere Lösung aber diese ist eben nicht rechtssicher da es sich dabei um Tachomanipulation handelt.... Insbesondere ohne Nachweis über den genauen aktuellen Kilometerstand.... Ich denke die sinnvollste Lösung ist eine einvernehmliche Schadensersatzlösung und mit dem gesprungen Kilometerstand zu leben. Oder eben der zivilrechtliche Weg welcher aber teuer und mit Risiko für Werkstatt und Kläger verbunden ist.
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