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APE50

Batterie Smart 451 von 2015

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Kann eine Batterie nach 3 Jahren schon seinen Geist aufgegeben haben?

Liegt es an den Kurzstrecken,(Auto wird nur 2-3 mal in der Woche benötigt), dass eventuell die Batterie nicht richtig geladen wird?

 

 

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Moin,

 

Bleiakkumulatoren sollten möglichst immer so voll wie möglich gelagert werden, weil mit abnehmender Ladung der Sulfatierungsprozess beginnt.

 

Bei Verwendung des Akkumulators bilden sich auf den Bleiplatten feine Sulfatkristalle, welche durch das Aufladen (Generator) wieder in Blei zurück transformiert werden - das ist der normale Prozess.

 

Wenn der Bleiakkumulator allerdings mit wenig Ladung gelagert wird, werden die Sulfatkristalle immer größer, bis zu einem unumkehrbaren Punkt.

 

Gruß

Marc

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...in deinem Fall wäre das Gelegentliche Nachladen Starterakkus eine gute Möglichkeit ihre Lebensdauer zu erhöhen.

 

Falls Strom am Stellplatz vorhanden ist, kann man ein geeignetes intelligentes Ladegerät auch dauerhaft am Akkumulator lassen.

 

Der Akkumulator ist somit immer voll aufgeladen und altert kaum.

 

Gruß

Marc

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Es gibt Ladegeräte (ich benutze CTEK), damit kann man halbtote Batterien nochmal zum Leben erwecken.

Bei dem angegebenen Nutzungsprofil sind drei Jahre nicht verwunderlich, zumal offen ist welcher Batterietyp und welche Marke verbaut ist.

Ich hänge alle Batterien etwa monatlich mal an Ladegeräte, die Reservebatterien auch.

Eine 100Ah von Mercedes hat etwa 10 Jahre im Vito geschafft, das Auto ist verkauft seit fünf Jahren. Wer weiss... :lol:

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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