Sorry aber wenn der Auftrag war.... tausch die Kupplung und den Turbo dann brauche ich als Werkstatt nicht mal vorne die Klappe öffnen denn beim CDI muss das Kühlwasser dafür nicht abgelassen werden.
Das macht man als Fahrer regelmäßig und zusätzlich bei der jährlichen Inspektion.
Das hat mit den oben genannten arbeiten halt absolut nichts zu tun.
Also falls die Werkstatt keine Inspektion gemacht hat, was zumindest aus deinem Beitrag oben so hervor geht, ist der Werkstatt grundsätzlich nichts vorzuwerfen. Klar hätte ich es als Mechaniker gesehen, hätte ich den Kunden informiert, dass das Kühlsystem wohl mal auf Dichtheit geprüft werden sollte. Aber eigentlich musste die Werkstatt für oben genanntes nicht an die vordere Wartungsklappe rann.
Du solltest in jedem Fall deinen Wasserstand im Auge behalten denn möglicherweise benötigst du einen neuen AGR Kühler. Kommt beim 451 CDI häufig vor.
Ansonsten kann rein theoretisch natürlich auch noch was anderes undicht sein....
Solange der Behälter nicht leer war, ist zumindest nichts kaputt gegangen was nicht ohnehin schon kaputt war.
Kritisch wird es erst wenn die Kontrollleuchte für Übertemperatur kommt. Das passiert aber nicht solange noch Wasser im Behälter ist.
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