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TS75

Unbedenklichkeitserklärung Kumho

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Hallo Leute,

Ich hab ein Problem mit dem TÜV. Ich hab einen Satz DBV Mauritius montiert, mit vorne 195/40 R17 und hinten 225/35 R17. Beide Reifen sind von Kumho. Vorne ist ein Ecsta SPT drauf und hinten ein Ecsta Le Sport. Über die Website konnte ich keine Bescheinigung bekommen. Angeblich wegen Mischbereifung.

Ohne diese bekomm ich weder TÜV, noch die Eintragung.

Hat jemand von Euch diese Unbedenklichkeits Bescheinigung?

Gruß Thorsten

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von TS75 am 27.08.2018 um 18:33 Uhr ]

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Moin Thorsten,

 

es geht um die Auflage A04 im Gutachten zu den Felgen:

 

"Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief

und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines

Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher

Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen oder

Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."

 

Es reicht also auch eine Bestätigung von Smart, dass diese unterschiedlichen Reifentypen/-profile auf Vorder- und Hinterachse für deinen Smart geeignet sind.

 

Gruß

Marc

-----------------

image.jpeg

 

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    • Moin, sehr geehrte BirgitHH, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung: und: und:   Es kann der Eindruck entstehen, daß die Beobachtete Funktion (der "Übelstand" der seltenen Nicht-Gas-Annahme) mit dem (doch wohl über eine längere Zeit vorhanden gewesenen) zu hohen Motor-Öl-Stand im Zusammenhang stehen könnte......   Wie die Vor-Redner schon schrieben, muß das ja nicht so sein, dafür bräuchten wohl die meisten hier weiterführende Informationen (wie der "Dieselbub" schon schrieb). Z.B. auch, ob das Fahrzeug einer gewissen Wartung unterliegt oder ob man so lange zuwartet, bis es zu technischen Ausfällen kommt oder bei einer technischen Kontrolle (HU / TÜV) die Zuteilung der Plakette wegen erkannter erheblicher Mängel verweigert wird.....   Mir fiel da spontan ein (als "Idee"), daß evtl. ein zu hoher Motor-Öl-Eintrag (über die Kurbelgehäuse-Entlüftung bei aufgeschlagenem/aufgeschäumten Öl) in den Luft-Ansaug-Bereich mit Störung der Sensoren für die Messung der angesaugten Luft (Drosselklappe) vorliegen könnte (Luftmenge, deren Temperatur). Ob nach einer eventuell erforderlichen Reinigung dieses Bereiches ein Neu-Anlernen/Kalibrierung (der Drosselklappe) not-tut, weiß ich nicht.   (Und leider ja: Was der "Dieselbub" auch schon schrieb: Was sich so einige "junge Leute" schon so aus den heute weit verbreiteten Medien so an Fahrverhalten abgeschaut haben und auf "Allgebrauchs-Wagen / Daily-Driver" zu übertragen versuchen (auch das genannte Benutzen beider Füße gleichzeitig für Gas und Bremse)....kann wohl zu einer konstruktiv so vorgesehen Verweigerung der Gasannahme führen.)   (BTW: Was ist eigentlich aus dem "Übelstand" mit dem RDKS (aus 2022) geworden. Leider gab es da keine Rückmeldung / Beseitigung des "Übelstandes" / Auflösung des Rätsels.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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