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badbrain

Wiederkehr

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Hallo und Guten Abend

 

Jetzt war ich 3 Jahre smartielos und fuhr dienstlich einen Kombi einer deutschen Marke.

Der Job ist nun wieder gewechselt, Haus gekauft und fast fertig renoviert und ich kann meinem Hobby wieder fröhnen: Ich habe mir ein 451er Cabrio geleistet und bin wieder ganz Ichselbst. Passionausstattung in rot.

 

 

wp20160707209ybzg10m7c_thumb.jpg

 

wp2016070720rm7ht4yq2g_thumb.jpg

 

Jo, so sieht er aus und man sieht zudem auch, woher ich komme und wo mein Smartie zum Großteil sich bewegen wird, im Thüringer Wald.

Also dann, ich bin wieder da ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von badbrain am 01.08.2016 um 20:28 Uhr ]

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Welcome back!

 

Hübsches Cabrio!


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Quote:

Am 01.08.2016 um 20:34 Uhr hat steve55 geschrieben:
Welcome back!



Hübsches Cabrio!



 

Danke Steve 8-)

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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