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assfalthobel

smartranch noch aktiv?

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[ Diese Nachricht wurde editiert von assfalthobel am 01.11.2015 um 16:20 Uhr ]


mit smarten grüßen, assfalthobel

 

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wiso kommt mein beitrag nur zur hälfte ? zwei habe ich bereits editiert, hat funktioniert, aber der erste ist immer noch nur zur hälfte da ? wat iss loss ???

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so, erneuter versuch !

weiß jemand, ob die smartranch in köln-hürth noch aktiv ist ? habe 2mal über das kontaktformular was angefragt, aber nichts...ob die zu viel arbeit haben oder keine lust...???

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mit smarten grüßen, assfalthobel

 

 


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Hallo,

ich war erst vor ein paar Wochen dort, und habe einen Motor gekauft.

Der Inhaber macht die Ranch wohl momentan alleine - und hat viel Arbeit. Telefonisch war er immer erreichbar - und hat freundlich, kompetent weitergeholfen.

Von mir gibt es dafür einen DAUMEN-HOCH :)

Grüßle aus Nordhessen

Marcel

 

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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