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Spiel in der Lenkung

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Hallo,

 

ich habe vor kurzem beim Radwechsel festgestellt, dass an meinem 450 am rechten Vorderrad doch schon merkliches Spiel besteht. Richtig gut merkt man es, wenn man sich vor das angebaute Rad kniet, es links und rechts in die Hand nimmt, und eine Lenkbewegung simuliert. Dabei lässt sich das Rad ein gutes Stück bewegen, bevor tatsächlich ein Wiederstand zu spüren ist, und sich im Auto das Lenkrad bewegt. Das ganze ist auch nur auf der rechten Seite - links ist alles fest und spielfrei.

 

Ich hab dann mal an allem gerüttelt, was mir in den Sinn kam. Bei der Spurstange wurde ich dann fündig. Diese hat ordentlich Spiel.

Erst dachte ich ans Lenkkopflager, aber das ist fest. Also bleibt ja nur das Axialgelenk innen am Lenkgetriebe.

 

Die Frage ist nun, wie baut man die Spurstange samt Gelenk ab. Außenseite ist klar, aber innen, unter der Manschette, was erwartet mich da?

 

Außerdem hab ich irgendwo was gelesen von wegen Sicherungsblech, dass da irgendwo sein soll. Das würde ja beim Ausbau kaputt gehen. Wo bekommt man da Ersatz?

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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