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Brille

Smart Import Belgien

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Liebes Forum,

ich habe mir einen Smart zur Selbstabholung aus Belgien bestellt. Hierzu habe ich mal einige Fragen.
Für die Zulassung benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Kann ich diese erst beantragen wenn ich die Papiere aus Belgien habe? Muss ich dann wieder warten bis ich die Zulassung habe um eine Versicherung abschliessen zu können?
Das kann ja alles ewig dauern!
Bitte helft mir !

Brille



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Leider kannst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst beantragen wenn Du die COC Papiere hast , da Du die Fahrgestellnr. benötigst !
Den Antrag Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung findest Du hier:

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/FormularZFZR.pdf


Zum Thema Versicherung: Du benötigst eigentlich keine Fahrzeugpapiere um den smart zu versichern , lediglich eine Doppelkarte der Versicherung Deiner Wahl ,
denn die deutschen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und schei ) bekommst Du eh erst nach der Anmeldung beim Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle).

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Habe auch meine Kugel in Belgien bestellt und gestern die COC erhalten. Montag werde ich ihn anmelden und am Freitag abholen. Mein Straßenverkehrsamt (Wesel) sagt, dass man ab 1.7.2002 bei EG-Neuwagen-Anmeldung KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA Flensburg mehr haben muss. Dies bedeutet: keine zusätzliche Wartezeit mehr und 10,25 Euro gespart. Wer sich mal die Anmeldezahlen für den Smart anschauen will: www.kba.de - ganz interessant, wieviel Kugeln pro Monat angemeldet werden. :-D

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@ schweppes

Hi schweppes ,

man hast Du ein Glück ich hab meine Kugel im Mai diesen Jahres aus Belgien geholt , da zu der Zeit das KBA wohl etwas überlastet war mußte ich fast 14 Tage auf meine Unbedenklichkeitsbescheinigung warten , und ich mußte in Wesel den Leiter der Zulassungstelle "anbetteln" mir den Smart auch ohne Unbedenklichkeitsbesch. anzumelden !
Es ist zum Glück ein netter Mensch und hat sich drauf eingelassen , bin dann eine Woche später wieder hin und hab sie dann Nachgereicht und hab dann meinen Fahrzeugbrief erhalten!

P.S.: Kleiner Tipp : der MwSt betreffend , besorg Dir innerhalb von 12 Tagen nach Einfuhr des Fahrzeuges das Formular zur Besteuerung beim Finanzamt , man sagte mir nämlich in der Zulassungsstelle in Wesel das Sie das Finanzamt kontaktieren und ich dann einen Bescheid über die MwSt erhalte , das ist unsinn und ich habe dadurch einige rennereien gehabt !

Bye
Milky

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    • Auf dieser Seite ist die Komponente, welche den Reflektor im Scheinwerfer verstellt, zu sehen, also die LWR, die im Scheinwerfer verbaut ist. Wenn man dort angemeldet ist, sieht man das auch im geöffneten Zustand! 😉 Da drin ist eine kleine Platine mit dem Servomotor, der die Arbeit verrichtet und eine kleine Elektronik. Auf der Platine ist auch noch ein Poti drauf, das mit dem Motorbewegung ebenfalls bewegt wird. Von dem Schalter mit den Stellungen 0, 1 und 2 wird eine Referenzspannung zum Scheinwerfer geführt, das ist ja auf dem Schaltplan auf der vorigen Seite zu sehen. Diese Referenzspannung müsste mit eine grün/roten Leitung am Pin 2 des Scheinwerfersteckers anliegen und die stellt quasi den SOLL-Wert für die Leuchtweitenregulierung dar. Das Poti in der LWR ist dann der IST-Wert für die Komperatorschaltung in der LWR. Und diese fährt dann, sofern alles fehlerfrei funktioniert, den richtigen Punkt für die jeweilige Stellung an. 🙂 Den Pin 2 hatte ich Dir ja auf dem Schaltbild explizit markiert, der Motor und die Komperatorschaltung befinden sich jeweils direkt unter dem roten Kreis!  
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