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annilein

Airbaglampe leuchtet

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Hallo! Ich bin neu hier und frage für meine Schwester. Sie hat einen Forfour.

Ihre Airbagleuchte leuchtet wohl schon seit Längerem, sie hielt es aber immer für normal und hat es nicht als Warnlampe erkannt ....

In der (freien) Werkstatt hieß es, der Fahrerairbag sei "kaputt", eine Reparatur würde rund 1000 Euro kosten.

Meine Fragen sind nun:

- Könnte es auch sein, dass hier ein Wackelkontakt o.ä. oder einfach ein "Fehler" vorliegt (bei den Fortwo habe ich das öfters gelesen)?

- Muss beim Forfour das ganze Lenkrad ausgestauscht werden oder kann man auch nur Teile ersetzen?

- Wäre es sinnvoll, noch einmal ein Smartcentrum aufzusuchen, in der Hoffnung, dass die Fachleute sich damit genauer auskennen und evtl. "nur" einen Fehler finden können o.ä.? Oder ist das rausgeschmissene Zeit und vergeudetes Geld? :-?

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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