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Hatta

451 Mopf 2012 - Smartlogo

Empfohlene Beiträge

Hat jemand von Euch das grosse Smartlogo im Grill schon einmal lackiert oder foliert?

 

Hintergrund ist, ich möchte das gerne in schwarz haben, Antwort vom Folierer war, das würde wohl nicht halten...

 

Aussage vom Lackierer, hält nicht, wenn da Steine drauflegen wird es an den Stellen gleich abplatzen...

 

Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen bzw. Tipps???

 

Danke schon mal vorab...

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Mensch Pingu,

 

das Zauberwort heißt Plasti-Dip! :-P


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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gut, scheint ja in der Tat das Mittelchen dafür zu sein...

 

hab hier nen ganz netten Beitrag gefunden... denke, ich werd das mal so versuchen...

 

klick

 

Danke Zabi... wusste ja schon immer, für irgendwas musst Du gut sein... :lol:

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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