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Focus-CC

Suche Lila Smart Tasche

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NEIN - nicht für mich !

 

:-D

 

Zum Verschenken. Hab leider letztens bei Ebay gepennt.

 

Also wer eine hat oder jemanden kennt der was weiß ....


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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mein lieber focus- keine ahnung was das sein soll, aber gibt es denn soooo grosse tüten überhaupt?

 

was muss n da rein passen, 450er, 451er? :lol:

 

und dazu noch LILA ???

 

büääääää

*schüttelmichvorgänsehaut*

 

fG-T

 

 

 

-----------------

Ich liebe Schnecken die gut Blasen ...

 

Es lebe der Turbolader...!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von t-smart am 17.07.2014 um 21:50 Uhr ]


[HOONIGAN24]

 

Ich liebe Schnecken die gut Blasen ...

Es lebe der Turbolader...!

 

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Das gibt so eine Einkaufstasche in lila, son Beutel.

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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ich habe es fast befürchtet, hätte aber die mobile-smart-garage vorgezogen ... 8-) 8-) 8-)

 

fG-T

 

 

 

-----------------

Ich liebe Schnecken die gut Blasen ...

 

Es lebe der Turbolader...!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von t-smart am 17.07.2014 um 22:47 Uhr ]


[HOONIGAN24]

 

Ich liebe Schnecken die gut Blasen ...

Es lebe der Turbolader...!

 

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@ Jessi

 

Ja, genau die.


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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