Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
KlausF

Rückwärtsgang geht schwer bei geneigtem Auto

Empfohlene Beiträge

Hallo,

kann uns vielleicht jemand hier einen Tipp geben. Wir fahren 451 0,8l halbautomatik. Wenn die rechte Seite vom Smarty minimal tiefer ist als die linke Seite, schaltet der Rückwärtsgang nicht sofort ein. Sonder "N" blinkt.

- Bei kurzem einlegen in den 1 und dann sofort R, dannach kuppelt er ein.

Haben schon den Kupplungsaktuator nachjustiert und angelernt. Nach 30-60km das gleiche Problem.

Wenn der Gute auf der geraden Ebene steht ist alles kein Problem nur wie gesagt bei eine Neigung auf die "rechte Seite".

 

Ich danke euch vielmals, wir sind mittlerweile ratlos.

 

Grüße

Klaus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es würde zwar auch noch der Bremslichtschalter dafür in Frage kommen, ich würde aber eher auf eine nicht vollständig trennende Kupplung tippen, dann läuft die Getriebeeingangswelle mit und das wird von einem Sensor registriert und der Schaltvortgang deshalb verhindert.

Deshalb funktioniert es auch, wenn Du den ersten Gang einlegst und dann gleich darauf den Rückwärtsgang.

Durch das Einlegen des ersten Gangs wird die Eingangswelle abgebremst und dann lässt sich auch der Rückwärtsgang einlegen!

Probier das mal bei stehendem Motor, wenn es dann trotz schräg stehendem Fahrzeug funktioniert, dann ist das eine Bestätigung meiner ominösen Theorie! ;-)

 

Es gibt bei Smart ein Softwareupgrade welches die Drehzahl der Getriebeeingangswelle ignoriert, das könntest Du Dir mal aufspielen lassen, um dies zu kompensieren.

Allerdings sollte die Kupplung spätestens dann ausgetauscht werden, wenn Geräusche beim Schalten von "N" nach "R" oder "1" auftreten, sonst sind nämlich die Folgen für das Getriebe drastisch!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:   Keine Ahnung, ob es so etwas für den 451 gab/gibt, aber:   Beim 450 gibt es eine schriftliche Bedienungsanleitung. Darüber hinaus ein schriftliches Service-Heft in welchem die abzuarbeitenden Prüfpunkte für den Service "A" (1 Schraubenschlüssel im KI) und den Service "B" (2 Schraubenschlüssel im KI) detailiert aufgeführt sind. Das meiste sind allerdings "Sichtprüfungen durch ein kundiges Auge". Oder so langweilige Sachen wie "Schlösser fetten und auf Funktion prüfen, Schlüssel auf Funktion prüfen, deren Batterien wechseln...." u.ä.m......   Das alles ist natürlich vom Hersteller. Gewisse Arbeiten hat dieser nicht aufgeführt, weil er die für überflüssig hält, wie z.B. den "Getriebe-Öl-Wechsel". Das ist nach der Meinung des Hestellers dann wohl so, daß der Wagen grundsätzlich weg kann (verschrottet werden kann), wenn das Getriebe "hin" ist.   Es gab auch schon mal hier im Forum Mitglieder, die einen Fuhrpark von 450er Smarts betreuten und auch Listen zusammengestellt haben, die ein "ewiges Leben" des Fahrzeuges begünstigen. (Mir fällt in diesem Zusammenhang der Mitgliedsname "Emil" ein, einfach mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen...).   Darüber hinaus gibt es in der "Oldtimerei" genügend "Futter zu diesem Thema" (wird natürlich schwer, wenn man den Mehrheitsmeinungen im www mißtraut......).   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.961
    • Beiträge insgesamt
      1.611.694
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.