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Pecco

Chip-Tuning ja oder nein; rechtliche Fragen

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Hi, ich bin nun seit Anfang Mai Smart-Besitzerin. Mein Freund hat mit seinem Smart und dem durchgeführten Chip-Tuning gute Erfahrungen gesammelt. Wie sieht es mit Konsequenzen aus, wenn ich mit dem getunten Smart von der Polizei angehalten werde? Habe ich Probleme mit TÜV und Versicherung? Diese Fragen konnte mir mein Freund nicht beantworten.
Ansonsten macht Smart-Fahren viel Spaß :) null


Grüße aus dem schönen Sauerland

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Wenn die Mehrleistung nicht eingetragen ist, kann das sehr schnell Ärger geben.

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Quelle Autobild:"Die geringsten Probleme macht der so genannte "ordnungsgemäße Eingriff" mittels eines serienmäßig hergestellten, TÜV-genehmigten Chips durch eine Fachwerkstatt, die zum Beispiel Mitglied im Verband deutscher Automobiltuner (VDAT e.V.) ist. Zum Chip-Baustein gehört ein Teilegutachten, das mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus mitzuführen und zuständigen Personen (Polizei) auf Verlangen auszuhändigen ist. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich. Änderungen der Motorleistung durch Chiptuning sind außerdem unverzüglich der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Sonst kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen.

Wesentlich schlimmer sieht’s beim "Bastler-Eingriff" aus. Hier droht nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Betriebserlaubnis zu erlöschen, weil das Chiptuning regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas oder Geräuschverhaltens bedingt. Um aber eine neue Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug zu erhalten, bedarf es einer mit erheblichen Kosten verbundenen Vollbegutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Wer ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro (3 Punkte) und im Wiederholungsfall sogar ein Fahrverbot.

Die Autoversicherung kann den Versicherungsvertrag fristlos kündigen und sich im Schadenfall unter Umständen sogar auf Leistungsfreiheit berufen, wenn das Motortuning ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls geworden ist. Die Beweislast liegt insoweit beim Versicherer. Was wohl jedem klar ist: Der Eingriff in das Motormanagement kann zum Erlöschen der Gewährleistung des Händlers und der Herstellergarantie führen. Wer weiter Garantie möchte, muss eine mit dem Chiphersteller abschließen."



:)
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The best there is the best there was and the best there ever will be
101.jpga94ea160a9e001e034131e446f4c94d5_1.jpg101.jpg


[ Diese Nachricht wurde editiert von Timo am 23.05.2002 um 18:00 Uhr ]

Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi Pecco,
wenn Du mit einem Leistungsgesteigerten smart von der Polizei angehalten wirst, passiert Dir zunächst mal garnix - die Polizei weiss nämlich nichts von der Leistungssteigerung! Anders sieht es aus, wenn Du mit der Leistungssteigerung gleichzeitig den V-Max Begrenzer aufgehoben hast und Du Dich bei einem Tempo über 140Km/H erwischen lässt - dann bekommst Du, falls die Geschichte nicht eingetragen hast, richtig Stress. Die Jungs in Grün wissen mittlerweile, dass ein smart eben nur max. 135 Km/H fährt.
Baust Du einen Unfall und ein Gutachter stellt bei Dir eine Leistungssteigerung fest, die nicht eingetragen ist, hast Du richtig verloren. Die Versicherung wird Dir das Geld für den entstandenen Schaden zwar mit Sicherheit vorlegen, es aber von Dir zurückverlangen! Zusätzlich darfst Du im günstigsten Fall mit einem saftigen Bussgeld rechnen....
Fazit: Nie ohne Eintragung!
Gruß,
Rolf


max the reduced...

 

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Rodi,

rate doch mal was bei den Gutachtern nach einem schweren Unfall auch mit auf der Prüfungsliste steht...

Evtl kommst du ja drauf und denkst auch an die Bremsanlage ;-) Und dabei zählen wirklich keine Ausreden mehr...

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMatter am 20.01.2003 um 20:01 Uhr ]


......................................................................

"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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Hallo,

im günstigsten Fall wirst du angehalten von einer Streife die feststellt hat daß du schneller als 135 km/h unterwegs warst. Wenn das nicht eingetragen ist stellt ein Gutachter fest was Sache ist. Das Bußgeld wird dann das günstigste an der Geschichte sein.

Im schlechtesten Fall bist du an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. Da kommt dann kein Streifenwagen sondern der Verkehrsunfalldienst. Sozusagen Spezialisten.
Dann sieht es sehr schlecht aus.

Also eintragen lassen, das ist meine Meinung.

Gruß, Ro

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