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superwogge

Steuerbefreiung

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Hallo Smarties,
ich habe eben irgendwo im Forum gelesen, daß der Smart Passion Benziner bis 2005 steuerbefreit ist.
Für meinen Smart Passion Cabrio, 3 Wochen alt, habe ich diese Tage die KFZ Steuer in Höhe von 30,-- Euro bezahlt.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ???
Danke
Wolfgang

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Hi superwogge,

also ich hab einen passion der wird im Juli 3 Jahre alt und ist steuerbefreit. Die Befreiung gilt so weit ich weiß nur bis zu den 2000er Modellen. Da Deiner ja nun 3 Wochen alt ist, hast Du wohl auf jeden Fall ein Modell nach 2000 und somit bist Du nicht mehr steuerbefreit.

smarte Grüße von Smartangel

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Die Steuerbefreiung galt nur bei EZ vor dem 31.12.1999 wenn er im Besitz des erstzulassenden bleibt.
-----------------
djbuzz

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\'blackmonster\'

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartiebaby_2000 am 06.06.2002 um 21:35 Uhr ]


kolla und smartes Baby Gaby;-)

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Halli Hallo,
die Steuerbefreiung bleibt grundsätzlich erhalten, auch bei Besitzerwechsel. Das Auto entspricht ja trotzdem immernoch der aktuellen oder höheren Abgasnorm, unabhängig wieviele Besitzer es hatte.
Die Steuerbefreiung fällt weg, wenn man eben z.B. beim Diesel breitere Räder montiert.
@Smartangel:
Ich habe einen Smart CDI Bj. 10/2001 und der ist steuerbefreit, wenn ich mich nicht täusche sogar bis mindestens 2005.
-----------------
Caution!
The sexy Silversmart is on track

Smart-Club member #00851

Home: The Sexy Silversmart, jetzt Oben Ohne, und Doorboard-Bau

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Hallo Smart Angel, djbuzz und Smartiebaby_2000 !

Vielen herzlichen Dank für die prompten Antworten - dieses Forum ist einfach sagenhaft. Schade mit der Steuerbefreiung, aber 30,-- Euro ist ja noch vertretbar.

Weiterhin gute Fahrt und schöne Grüße aus dem Schwabenland
Wolfgang

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Quote:

Am 23.05.2002 um 07:51 Uhr hat smartiebaby_2000 geschrieben:
D.h. diese Regelung gilt für alle mit Erstzulassung bis Ende 2000!!!


*MÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖP* Falsch!!!

Bis ende 99! Meiner ist ja von 02/2000 und da gabs die Steuerbefreiung für den benziner leider nimmer :cry: Ich hab mich damals fürchterlich in den Arsch gebissen das ich nicht 5 Wochen früher dran war :(

OK, das mit dem Besitzerwechsel weiß ich nicht, kann also durchaus sein daß ich mich da getäuscht hab :roll: :-D
-----------------
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@ silver, ja CDIs sind auch danach noch befreit, aber hier gings ja um Benziner. Hab vergessen dazu zu schreiben das ich eine Benziner habe.

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Hi Silver

Quote:
Ich habe einen Smart CDI Bj. 10/2001 und der ist steuerbefreit, wenn ich mich nicht täusche sogar bis mindestens 2005.



Nicht bis 2005 ( das wäre der 01.01.2005) sondern bis zum 31.12.2005 maximal.

Genauer Text :

Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ...... ist nach § 3 b KarftStg für die Zeit von ...... bis 31.12.2005 steuerbefreit.

Erläuterung:
Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der Steuerlichen Föderung nicht ausgeschöpft wird.

Fazit:
Es gibt eine Föderung für "3 Liter Autos" als Gutschrift auf dein KFZ-Steuerkonto.
Ich meine es sind 1000 DM.
Die Förderung endet am 31.12.2005.
Beim Smart Cdi ist diese Förderung am 31.12.2005 also noch nicht aufgebraucht, aber am 01.01.2006 musst du Steuern zahlen.

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