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Auspuffblende ITC / ABE

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Heute ist meine Blende von ITC angekommen
(http://www.topauto.de/itc/sm0442140.html -> Doppelte).

Wie sieht das aus bezüglich der ABE?
Der Verkäufer meinte es gibt ein Unbedenklichkeits-
gutachten von der Dekra - dauert aber noch etwas.

Da das mein erstes (riesen ;-) ) "Tuning" ist:
Was für Erfahrungen habt ihr da? Was passiert
wenn man ohne das Gutachten erwischt wird?
Any comments?

Danke, Gruß
Jan

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Hi,

genau die gleiche Blende habe ich heute auch bekommen. Vorher wurde mir mitgeteilt das aus verschiedenen Gründen (à la nur angeschraubt, ...) eine ABE nicht benötigt wird, um Ärger mit den Grünen zu Vermeiden aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgereicht wird.

Wieviel hast du denn insgesamt zahlen dürfen?

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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Hallo Gustav,

schöner Zufall! Da tippe ich grade und wunder mich
etwas. 79 Euro, 79 Euro... verdammt, da stand
was von 69 Euro!

Also insgesamt waren es 80,56 glaube ich.

Zwanzig Mak! Dabei wollten die den Versand
zahlen :evil:


Das Ding sieht gut aus, habs noch nicht drangeschraubt.
So ähnlich wie Dir wurde's mir auch erklärt - sollte
also kein Problem sein.

Gruß, Jan

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Sehr schön. Naja - muss morgen mal anrufen und fragen was schief gelaufen ist ;-)

Die Blende ist echt net schlecht und richtig goldig ;-) (goldig im Sinne von der Verfärbung *g*)

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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So, hab mal angerufen.

Angeblich wurde die Pauschale für Auspuffanlagen berechnet (Computerfehler) - aber wieso wird dann von einer Pauschale die für alle Teile gleich ist gesprochen?

Ich solle meine Bankdaten an info@topauto.de senden - die Email dahin kam zurück: Adresse nicht eingerichtet. Eine Faxnummer hat der Mensch am Telefon mir noch gegeben - es war nicht die die auf der Seite steht. Ich probiers dann mal per Fax.

Grumml! :-x

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    • Es handelt sich bei den Papieren für die Carlsson Felgen übrigens nicht um eine ABE, sondern um ein Teilegutachten, mit dem eine Abnahme der Teile bei einer Prüforganisation erforderlich ist! Das steht in dem Teilegutachten auch explizit so drin! Und wenn eine Abnahme stattgefunden hat, dann erhält man eine Abnahmebescheinigung, mit der man dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann, alternativ dazu muss eben die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei Kontrollen oder beim TÜV vorweisen zu können! Das Teilegutachten ist nach einer erfolgten Abnahme an diesem Fahrzeug nicht mehr erforderlich! 😉 Natürlich kann man es trotzdem noch brauchen wenn man die Felgen z.B. verkaufen will! 🙂 Das ist mit einem Teilegutachten erfahrungsgemäß leichter als ohne!
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